Thema Kirche und Geld

Die Kirchensteuer

Seit mehr als hundert Jahren wird die kirchliche Arbeit in Deutschland überwiegend durch die Kirchensteuer der Mitglieder, die ein eigenes zu versteuerndes Einkommen haben, finanziert. Kirchensteuer ist ein freiwilliger Beitrag. Nur wer Kirchenmitglied ist, zahlt sie. Die Kirchensteuer beruht auf kirchlichen und staatlichen Gesetzen. Der Staat hat den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, die Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, das Recht verliehen, Steuern zu erheben. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Kirchensteuer wirkt! Erstaunlich. Erlebbar. Evangelisch.

Die Kirchensteuer richtet sich grundsätzlich nach der Höhe von Lohn- und Einkommensteuer. In der Evangelischen Kirche der Pfalz beträgt sie neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. Wer wenig verdient, zahlt weniger Steuern und damit auch weniger Kirchensteuer – und umgekehrt. Was viele nicht wissen: Der Staat erkennt die Kirchensteuer als „Sonderausgabe“ bei der jährlichen Steuererklärung an, so dass ein Teil davon wieder zurückerstattet wird.

Der Staat dient als Verwaltungshilfe für die Kirche. Das ist kostengünstiger als der Aufbau einer eigenen Verwaltung für diesen Zweck. Natürlich werden die Finanzämter für diese Dienstleistung von der Kirche bezahlt. Vier Prozent der erhobenen Kirchensteuer verbleiben bei den Kassen der Finanzämter.

Arbeitslose zahlen keine Kirchensteuer und auch Personen, die eine Altersrente beziehen, bezahlen häufig keine Einkommensteuer und damit auch keine Kirchensteuer. Der Anteil der Rente, der einkommensteuerfrei ist, wird auch nicht zur Kirchensteuer herangezogen. Ähnliches gilt auch für die Versorgungsbezüge von Beamtinnen/Beamten, die auch zum Teil einkommensteuerfrei sind. Bestehen noch andere steuerpflichtige Einkünfte wie etwa Miet- und Pachteinnahmen oder Einkünfte aus Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, erfolgt auch weiterhin eine Veranlagung und vom Finanzamt wird Kirchensteuer festgesetzt.

Wie jedem anderen sozialen Träger werden auch der Kirche Zuschüsse für pädagogische, kulturelle und soziale Aktivitäten gezahlt. Es liegt im Interesse des Staates, dass seine Bürger und Bürgerinnen unter Angeboten mit unterschiedlichen Profilen wählen können. Von den Angeboten der Kirche und ihrer Diakonie, der freien Wohlfahrtsverbände und anderer Vereine lebt unser Staat. Außerdem ist die Unterstützung freier Träger für den Staat günstiger als der Aufbau und die Verwaltung eigener Einrichtungen.

Ermäßigung bei außerordentlichen Einkünften (zum Beispiel Abfindungen): In vielen Familien entstehen durch Verlust des Arbeitsplatzes finanzielle Unsicherheiten. Wird dabei eine Abfindung als Einmalzahlung gewährt, kommt dazu noch eine hohe Steuerbelastung. Gemäß Paragraf 1 Abs. 3 Satz 3 des Kirchensteuerbeschlusses kann der Landeskirchenrat auf Antrag des Kirchenmitglieds die festgesetzte Kirchensteuer um bis zu 50 Prozent ermäßigen, soweit sie auf außerordentliche Einkünfte, insbesondere nach Paragraf 34 EStG (zum Beispiel Abfindungen) entfällt. Diese Ermäßigungsmöglichkeit wird auch als Teil-Erlass oder Reduzierung der Kirchensteuer bezeichnet.

Kirchensteuerkappung: Durch eine Kappung wird die Steuerprogression gedämpft. Die Kirchensteuerkappung ist eine Billigkeitsmaßnahme. Gemäß Paragraf 1 Abs. 3 Satz 1 des Kirchensteuerbeschlusses kann der Landeskirchenrat auf Antrag des Kirchenmitglieds die festgesetzte Kirchensteuer ermäßigen, wenn sie 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens unter Berücksichtigung von Paragraf 51a EStG übersteigt. Mit der Kappung wird sichergestellt, dass kein Kirchenmitglied mehr als derzeit 3,5 Prozent seines zu versteuernden Einkommens bezahlen muss.

Ein Antrag auf Ermäßigung oder Kappung soll möglichst innerhalb eines Jahres nach Durchführung der Einkommensteuerveranlagung gestellt werden. Ein formloses Anschreiben mit der vollständigen Kopie des Einkommensteuerbescheides richten Sie an:

Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat
Finanzdezernat
Domplatz 5
67346 Speyer

Weitere Auskünfte erteilt das Finanzdezernat, Telefon: 0 62 32/6 67-318.