Landeskirche

Aufbau und Struktur

Die Kirchengemeinde

Die Kirchengemeinden stehen nicht allein für sich, sondern bilden mit der Landeskirche eine äußere und innere Einheit (§ 1 Abs. 2 KV). Christ sein kann man nicht für sich allein, und Kirche sein kann man auch nicht als Gemeinde allein. Viele Aufgaben lassen sich erst in einer größeren Einheit bewältigen, so zum Beispiel die Rechnungsführung in den Verwaltungsämtern der Kirchenbezirke oder auch die Zusammenarbeit mit Jugendlichen, Frauen und Männern innerhalb dieses Bezirkes. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit auf Kirchenbezirksebene wird in Zukunft angesichts knapper werdender Finanzen und auch neuer Zuständigkeiten zunehmen.

Das Presbyterium - Gemeinde gemeinsam leiten

Kirche ist eine Gemeinschaft von Haupt- und Ehrenamtlichen. Kirche ohne Ehrenamtliche gibt es nicht. Das gilt vor allem auch für die Presbyterinnen und Presbyter, denn sie wurden dafür gewählt bzw. berufen, gemeinsam mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin die Gemeinde zu leiten. Was heißt in diesem Zusammenhang „leiten“?

Zusammensetzung und Aufgaben des Presbyteriums:

Die Presbyterinnen und Presbyter bilden gemeinsam mit der Pfarrerin/dem Pfarrer das Presbyterium (KV § 13). Die Presbyter werden durch die Gemeindeglieder gewählt. In begrenzter Zahl können auch Presbyteriumsmitglieder berufen werden. Die Größe des Presbyteriums hängt davon ab, wie viele Gemeindeglieder die Kirchengemeinde hat.

Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Tagesordnungspunkte, die vertraulich sind, zum Beispiel Personalangelegenheiten, werden nichtöffentlich behandelt. Den Vorsitz übernimmt eine Presbyterin bzw. ein Presbyter oder die Pfarrerin bzw. der Pfarrer.

Zu den Aufgaben des Presbyteriums gehören insbesondere:

  • für den Dienst der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter Sorge zu tragen,
  • die Gemeindearbeit in allen Bereichen zu fördern,
  • zur Aussprache über kirchliche Angelegenheiten und zur Pflege des kirchlichen Lebens Gemeindeversammlungen einzuberufen,
  • für die Durchführung von Sammlungen zu sorgen,
  • die Gemeindeglieder zu informieren,
  • das Vermögen der Kirchengemeinde gewissenhaft zu verwalten,
  • dafür zu sorgen, dass die Gebäude sowie das Zubehör in gutem Zustand erhalten werden,
  • das Pfarrwahlrecht der Kirchengemeinde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auszuüben,
  • die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Der Kirchenbezirk

Zwischen den Kirchengemeinden und der Landeskirche steht als mittlere Organisationsebene der Kirchenbezirk. Die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) ist in 15 Kirchenbezirke gegliedert. Der Kirchenbezirk ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Zu den wichtigen Funktionen des Kirchenbezirks gehören:

  • Erfahrungsaustausch
  • Zusammenarbeit der Kirchengemeinden
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Kirchengemeinden und den übergemeindlichen/gesamtkirchlichen Diensten
  • übergemeindliche Öffentlichkeitsarbeit
  • Erarbeitung gemeinsamer Stellungnahmen zu kirchlichen und gesamtgesellschaftlichen Vorgängen im Kirchenbezirk und im Bereich der Landeskirche
  • Mitwirkung bei der Vergabe von Baumitteln.

Geleitet wird der Kirchenbezirk in kollegialer Weise von der Dekanin bzw. dem Dekan, dem Bezirkskirchenrat und der Bezirkssynode. Die Bezirkssynode tagt mindestens einmal in Jahr (in der Regel allerdings zwei- bis dreimal) und entscheidet über die wichtigsten Belange des Kirchenbezirks. Die Amtsdauer der Bezirkssynode beträgt sechs Jahre. Ihre Verhandlungen sind in der Regel öffentlich.

Mitglieder sind:

  • die von den Presbyterien gewählten Bezirkssynodalen
  • sämtliche Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Verwalter von Pfarrstellen mit Dienstsitz im Kirchenbezirk
  • Geistliche, die in unmittelbarem oder mittelbarem Dienst der Landeskirche stehen und ihren Dienstsitz im Kirchenbezirk haben
  • Synodale, die die gewählte Bezirkssynode beruft.

Die Bezirkssynode

  • berät und beschließt den Haushalt
  • erteilt Entlastung für die Haushaltsrechnung
  • berät Anträge, Wünsche und Beschwerden, die an die Organe der Landeskirche gerichtet werden sollen
  • erledigt Vorlagen des Landeskirchenrats
  • wählt die Seniorin oder den Senior, die Vorsitzenden der Bezirkssynode und deren oder dessen Stellvertretung, die Beisitzer des Bezirkskirchenrats sowie den Dekan.

Während ihrer Amtszeit nimmt die Bezirkssynode die Rechenschaftsberichte des Bezirkskirchenrats entgegen. Der Bezirkskirchenrat bereitet die Tagungen der Bezirkssynode vor. Er besteht aus theologischen und nichttheologischen Mitgliedern und tritt auf Einladung der Dekanin oder des Dekans nach Bedarf zusammen.

Der Bezirkskirchenrat

  • legt den Haushaltsplan des Kirchenbezirks vor
  • führt Aufträge der Bezirkssynode aus
  • schlichtet bei Unstimmigkeiten im Kirchenbezirk sowie in und zwischen Kirchengemeinden
  • wirkt bei Wahlen nach Maßgabe der Gesetze mit
  • wirkt bei Kirchenvisitationen mit
  • wirkt bei Baumaßnahmen im Kirchenbezirk mit.

Die Dekanin – der Dekan

Die Dekanin bzw. der Dekan wird von der Bezirkssynode für die Dauer von zehn Jahren gewählt.

Aufgaben sind insbesondere:

  • Sorge für das kirchliche Leben im Kirchenbezirk
  • Vertretung des Kirchenbezirks in der Öffentlichkeit
  • Aufsicht in den Kirchengemeinden über Lehre und Ordnung
  • Kirchenvisitation
  • Aufsicht über die Amts- und Lebensführung der Pfarrerinnen und Pfarrer und der anderen Mitarbeiter im pfarramtlichen Dienst
  • Dienstaufsicht über die Mitarbeiter des Kirchenbezirks
  • Gespräch mit Presbytern in Konfliktfällen
  • Leitung von Pfarrwahlen
  • Ordination und Einführung von Pfarrern im Auftrag des Landeskirchenrats
  • Einweihung von Kirchen im Auftrag des Landeskirchenrats sowie die Teilnahme an kirchlichen Feiern im Kirchenbezirk.

Einrichtungen in den Kirchenbezirken

Auf der Ebene eines oder mehrerer Kirchenbezirke arbeiten die regionalen Jugendzentralen (siehe Landesjugendpfarramt die Regionalstellen der evangelischen Erwachsenenbildung (siehe Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft) die Sozialberatungsstellen des Diakonischen Werkes (siehe Diakonisches Werk) das Bezirkskantorat für die Kirchenmusik (siehe Kirchenmusikalisches Amt) die gemeindepädagogischen Dienste die Verwaltungsämter.

Die Arbeitsaufträge für die genannten Einrichtungen sind in besonderen Ordnungen festgelegt und können bei den jeweils zuständigen landeskirchlichen Diensten angefordert werden. Hinweise gibt es auch im Presbyteriumshandbuch unter „Werke und Einrichtungen“.

Gemeinsame Unternehmungen fördern das Bewusstsein, dass alle im Kirchenbezirk zusammengehören: Bezirks-Gustav-Adolf-Fest, Dekanatskirchenmusiktag, Dekanatsfrauentag, Dekanatsmännertag, Dekanatsjugendtag, Presbyterinnen- und Presbytertag.

Die Förderung und Betreuung von Lektoren sowie von Prädikanten geschieht auf Kirchenbezirksebene. Auch für Beratungsdienste, Krankenhausseelsorge, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Gespräche mit Parteien, Gewerkschaften und Unternehmen sind Aktivitäten, für die der Kirchenbezirk eine Organisationseinheit von sinnvoller Größe darstellt. Bei alledem kann das Bewusstsein wachsen, dass die Arbeit im Kirchenbezirk der Einzelgemeinde zugute kommt. Darum sollte sich das Presbyterium dafür einsetzen, dass die Kirchengemeinde die Gemeinschaft im Kirchenbezirk fördert und deren Aktivitäten mitträgt.