Landeskirche

Gleichstellungsstelle

Aufgrund eines Synodenbeschlusses hat die Landeskirche seit dem 1. Mai 1995 eine Gleichstellungsstelle eingerichtet. Diese wird unterstützt durch den Gleichstellungsbeirat.

Die Grundlagen von Gleichstellungshaltungen und -aufgaben in der Evangelischen Kirche der Pfalz sind für alle Mitglieder, Mitarbeitende und alle Dienststellen durch eine Ordnung festgeschrieben. Nun wurde diese grundsätzlich neu überarbeitet und ist jetzt mit Veröffentlichung im Amtsblatt 7/23 gültig.

Sie heißt jetzt: Ordnung zur Förderung der Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

  • Die bisherige Gültigkeit für Frauen und Männer wurde ausgeweitet auf Menschen aller Geschlechter. Sie umfasst nun also auch Menschen mit non-binärer oder transgeschlechtlicher Identität.

  • Grundlegend ist, dass alle Kirchenmitglieder und insbesondere alle Führungskräfte, die Verantwortung haben, Gleichstellung aller Geschlechter in der Landeskirche zu fördern und umzusetzen, zum Beispiel durch Teilnahme und Ermöglichung an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen.

  • Im Bereich der Vereinbarkeitsfragen wurden neben der bisher bereits benannten Vereinbarkeit von Beruf und Familie weitere Care-Verpflichtungen und das Privatleben aufgenommen sowie auch die Vereinbarkeit mit ehrenamtlicher Arbeit benannt.

  • Die Aufgaben der Gleichstellungsstelle wurden erweitert und konkretisiert. Unter anderem ist die Gleichstellungsstelle jetzt die landeskirchliche Ansprechstelle für queere Menschen.

  • Die Gleichstellungsstelle soll deutlicher als bisher an Vorhaben und Fragestellungen in der Landeskirche beteiligt werden, zum Beispiel durch bessere Information.

  • Zukünftig soll auch das Diakonische Werk der Pfalz einen festen Vertretungsplatz im Beirat der Gleichstellung erhalten. Dies wird allerdings erst zur nächsten Legislatur-periode umsetzbar sein. Jedoch ist schon jetzt eine Person aus dem Diakonischen Werk Pfalz in den Beirat berufen worden.

  • Und nicht neu, aber immer noch wichtig: Wie auch bisher schon gilt „Auf den Gebrauch der geschlechtergerechten Sprache in mündlicher und schriftlicher Form ist zu achten.“ § 1 (4)


Innerhalb der Verantwortung aller kirchlichen Mitarbeitenden für Gleichstellung ist die Gleichstellungsstelle für konkrete Bereiche zuständig:

Insbesondere soll sie die grundsätzliche Aufgabe, die in der Ordnung festgelegt ist, fördern und unterstützen, also die Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter in allen Bereichen der Evangelischen Kirche der Pfalz.

Beispielhaft genannt sei hier die Förderung der Vereinbarkeit von Familien- und Care-Arbeit und Privatleben mit der Erwerbs- und ehrenamtlichen Arbeit sowie die Gleichstellungsstelle als Ansprechstelle für queere Personen.

Ohne Vernetzung mit Personen, mit Haupt- und Ehrenamtlichen, mit kirchlichen und nicht-kirchlichen Institutionen, Gremien und Gruppen sind die Querschnittsaufgaben der Stelle nicht möglich.

So bildet sich die Gleichstellungsreferentin stetig fort, setzt sich mit den grundsätzlichen und jeweils aktuellen Themen von Geschlechtergerechtigkeit und Intersektionalität auseinander, beobachtet entsprechende Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft und nimmt ggf. entsprechend Stellung und entwickelt Veranstaltungen und Gesprächsanlässe.

Wunderbar wäre es, wenn für alle Menschen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Hautfarbe, ihres Alters, ihres Handicaps, ihres Aussehens oder anderer Merkmale gefährdet sind, diskriminiert zu werden, in unserer Kirche mehr und mehr diskriminierungsfreie sichere Räume vorfinden würden.

Dazu gehört, dass die Gleichstellungsstelle in besonderer Weise auf geschlechtersensible Sprache und Gewaltfreiheit achtet und dazu auch andere sensibilisieren möchte.

Die Referentin für Gleichstellung bietet Beratung und Gespräche an bei Konflikten und erlebter Diskriminierung sowie bei allen Fragen zu Geschlechtergerechtigkeit im beruflichen und privaten Alltag.

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Ordnung zur Förderung der Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)

Ordnung zur Förderung der Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)
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