Staatsleistungen
Der Staat hat den Kirchen im Laufe der Geschichte Ländereien und anderes Vermögen entzogen. Dafür erhalten die Kirchen einen Ausgleich, die sogenannten Staatsleistungen. Dabei handelt es sich um wiederkehrende Leistungspflichten. Da es um Schulden des Staates geht, finanzieren alle Steuerpflichtigen auf diesem Weg die Kirchen mit. Auch wenn die Person kein Mitglied der Kirche ist. Das ist keine Besonderheit: Wer Steuern zahlt, trägt zu allen staatlichen Ausgaben und zum staatlichen Schuldendienst bei. Gleich, ob er sich mit diesen identifiziert oder nicht.
Markus Zapilko
Finanzabteilung
+49 6232 667-318
Staatsleistungen in der Pfalz
Im Jahr 2021 machten die Staatsleistungen bei einem Haushaltsvolumen von insgesamt rund 14,5 Mrd. Euro rund 320 Mio. Euro aus. Das waren auf den Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bezogen 2,2 Prozent.
Für die Evangelische Kirche der Pfalz betrugen die Leistungen 2022 insgesamt rund 12,7 Mio. Euro. Das waren circa 6,3 Prozent des Haushaltsvolumens.
In manchen Landeskirchen macht der Anteil der Staatsleistungen über zehn Prozent des Haushaltes aus, in Einzelfällen mehr als zwanzig Prozent. Wenn diese Einnahmen ohne Ausgleich entfallen, würde das einzelne Regionen empfindlich treffen. Den kirchlichen Haushalten würden Mittel entzogen, die für die Arbeit der Kirchen in der Gesellschaft eingesetzt werden.
Nutzen für die Gesellschaft
Die Staatsleistungen fließen wie die Kirchensteuer in kirchliche Angebote wie Gottesdienste, Taufen, Beerdigungen oder Trauungen. Sie kommen auch Einrichtungen der evangelischen Kirche zugute, die Angebote für alle Bürgerinnen und Bürger machen. Unabhängig davon, ob sie der Kirche angehören oder nicht. Das gilt insbesondere in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Seelsorge, Jugendarbeit, Bildung und Kultur. Mit Staatsleistungen wird auch das Personal bezahlt, das diese Aufträge der Kirche erfüllt.
Ablösung
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die Staatsleistungen abzulösen – durch eine Entschädigung. Dafür soll er Grundsätze formulieren und einen rechtlichen Rahmen setzen. Die katholische und die evangelische Kirche suchen gemeinsam mit dem Bund nach einer Lösung. Konkrete Vereinbarungen sind jedoch zwischen den Bundesländern, den Landeskirchen und den Diözesen zu treffen.