Kirchensteuer

Kirchensteuer, Staatsleistungen, Immobilien, na klar: Die Kirche ist reich – und auch wieder nicht. Unser größter Schatz ist das Evangelium. Diese Gute Nachricht soll spürbar werden. Im Gottesdienst, in Kitas, Jugendgruppen und in der Gemeinde. In der Seelsorge, in der Trauerhalle und in der Diakonie.

Kirchensteuer wirkt

Wir sind für alle da, die Hilfe und Rat suchen. Nicht nur für Kirchenmitglieder. Dazu brauchen wir geeignete Räume, ansprechende Kirchen. Und ganz besonders: engagierte Mitarbeitende. Denn wir sind Menschen, die für Menschen arbeiten. Die Kirchensteuer macht es möglich.

Seit mehr als hundert Jahren wird die kirchliche Arbeit in Deutschland überwiegend durch die Kirchensteuer der Mitglieder finanziert. Alle, die ein eigenes zu versteuerndes Einkommen haben, zahlen diesen Mitgliederbeitrag. Die Kirchensteuer ist ein freiwilliger Beitrag. Nur wer Kirchenmitglied ist, zahlt sie. Die Kirchensteuer beruht auf kirchlichen und staatlichen Gesetzen. Wenn du wissen willst, was mit 100 Euro deiner Kirchensteuer bei uns passiert, das findest du hier im Flyer.

Markus Zapilko

Markus Zapilko
Finanzabteilung
+49 6232 667-318

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Fragen und Antworten zur Kirchensteuer

Ortskirchensteuer

Manche Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche der Pfalz erheben eine Ortskirchensteuer. Die Einnahmen aus dieser Steuer bleiben in der Kirchengemeinde. Wie sie vor Ort eingesetzt werden, entscheidet das Presbyterium, also das Leitungsteam der Gemeinde.

Die Ortskirchensteuer kann als Grundbesitzsteuer erhoben werden oder als Kirchgeld. Das besondere Kirchgeld ist noch etwas anderes! Und ja, bei uns ist es manchmal kompliziert…

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema haben wir unten zusammengestellt.

Besonderes Kirchgeld

Das besondere Kirchgeld ist im Jahr 2000 als Landeskirchen-Steuer eingeführt worden. Es wird von Mitgliedern erhoben, deren Ehepartner*in nicht kirchensteuerpflichtig ist. Ein verheiratetes Kirchenmitglied ohne eigene Einkünfte oder mit geringerem oder geringem Einkommen wird statt der Kirchensteuer zum besonderen Kirchgeld veranlagt. Allerdings nur, wenn das Paar bei der Einkommenssteuer die Zusammen-Veranlagung gewählt hat.

Staatsleistungen

  • Ersatzleistungen für Ländereien und anderes Vermögen
  • rund 320 Mio. Euro in 2021, das sind etwa 2,2 Prozent des gesamten EKD-Haushalts
  • Geld fließt in Angebote für Mitglieder und alle Bürgerinnen und Bürger, etwa in Seelsorge, Jugendarbeit, Bildung und Kultur.
  • Die Kirchen arbeiten konstruktiv an einer Ablösung der Staatsleistungen mit.

Hier gibt es mehr Informationen zu Staatsleistungen.