Lernen und Lehren
Bildungsfreistellung
Bildungsfreistellung, in anderen Bundesländern auch „Bildungsurlaub“ genannt, ist bezahlte Weiterbildungszeit. In Rheinland-Pfalz haben Beschäftigte das Recht auf 10 Tage Bildungsfreistellung im Zeitraum von 2 Jahren für anerkannte Veranstaltungen.
Welche Veranstaltung (berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildungen) Sie wählen und zu welchem Thema, bestimmen Sie selbst und freiwillig. Ihr/e Arbeitgeber*in bezahlt in dieser Zeit das Gehalt weiter, wie bei einem normalen Erholungsurlaub. Die Kosten für die Weiterbildung zahlen die Arbeitnehmer*innen selbst.
- Sie suchen sich eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung aus, die zu Ihnen passt.
Welche Veranstaltung zur Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz anerkannt ist, finden Sie entweder direkt bei den Anbietern oder in folgenden Online-Portalen: www.bildungsfreistellung.rlp.de; www.bildungsurlaub.de - Sie beantragen spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich die Freistellung zur Weiterbildungsveranstaltung.
- Ihr/e Arbeitgeber*in genehmigt bis spätestens drei Wochen vor Beginn den Antrag.
- Nach der abgeschlossenen Weiterbildung legen Sie Ihrem Arbeitgeber umgehend die Teilnahmebestätigung vor.
Die Vorlage für den Antrag auf Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber und mehr Infos finden Sie hier: http://www.bildungsfreistellung.rlp.de
… ich habe zu viel Arbeit für Bildungsfreistellung.
Lebenslange Weiterbildung ist ein wichtiger persönlicher Baustein in einer Arbeitswelt, die sich so schnell verändert. Halten Sie sich fit.
Mit neuen Eindrücken und neuem Wissen sind Sie motivierter für die Zeit nach der Bildungsfreistellung.
… ich will nicht wie in der Schule lernen.
Bildungsfreistellung ist kein strenger Schulunterricht oder eine betriebliche Pflicht-Weiterbildung, sondern findet in entspannter Lernatmosphäre statt.
Suchen Sie sich eine Veranstaltung mit interessantem Thema, die an einem schönen Ort stattfindet, wo sie sich außerhalb der Lernzeit erholen können.
… ich kann meine Arbeit nicht an meine Kolleg/innen übergeben. Die haben selbst zu viel zu tun.
Neue Ideen bringen neue Motivation und vielleicht auch die eine oder andere neue Verbesserungsidee auf der Arbeit.
Planen Sie Ihre Bildungsfreistellung außerhalb der Unternehmenshochzeiten.
Motivieren Sie Ihre Kolleg/innen zur eigenen Bildungsfreistellung. Dann ist jeder einmal dran.
… ich kann meine Familie / meinen Partner / meine Kinder keine ganze Woche alleine lassen.
Schauen Sie nach Veranstaltungen vor Ort ohne Übernachtung.
Suchen Sie sich ein Seminar, das Kinderbetreuung anbietet.
… mein Chef/Meine Chefin lässt mich nicht gehen.
Ihr Arbeitgeber profitiert von Ihrem erworbenen Wissen, dass Sie dem Unternehmen zur Verfügung stellen. Nach der Bildungsfreistellung können Sie neue Ideen in Ihren Aufgabenbereich einbringen, motivierter arbeiten und bessere Leistung erbringen.
Mit Bildungsfreistellung können Sie sich auch mit zunehmendem Lebensalter fachlich auf dem aktuellen Stand halten.
Planen Sie Ihre Bildungsfreistellung außerhalb der Unternehmenshochzeiten und stimmen Sie sich rechtzeitig mit Ihren Kolleg/innen ab. Dann können Sie Terminbedenken von Chef/innen-Seite entkräften.
… das kann ich mir nicht leisten.
Einige Arbeitgeber gewähren ihren Beschäftigten einen Zuschuss.
Rheinland-Pfalz unterstützt berufliche Weiterbildung mit dem Qualischeck: http://esf.rlp.de/qualischeck/
Mit der Bildungsprämie werden bundesweit berufsbezogene Weiterbildungen gefördert:
http://www.bildungspraemie.info
Selbstbezahlte Kursgebühren, Kosten für Anfahrt und Übernachtung und eine Verpflegungspauschale können bei der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das bringt steuerliche Vorteile.
Darf ich überhaupt Bildungsfreistellung beantragen?
Wenn Sie
- seit mindestens 6 Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis stehen,
- in Rheinland-Pfalz beschäftigt sind
- und in einem Betrieb mit mindestens 5 ständig Beschäftigten arbeiten,
haben Sie Anspruch auf Bildungsfreistellung.
Welche Veranstaltungen sind Bildungsfreistellung?
Ob Bogenschießen und Achtsamkeit, eine nachhaltige Motorradtour durch den Westerwald, Starker Rücken oder ein Seminar für Justizbedienstete – alles das kann Bildungsfreistellung sein.
Eine reine Freizeitmaßnahme, die nur Ihrer Erholung und Unterhaltung dient, ist keine Bildungsfreistellung. Das gilt auch für eine andere Erwerbstätigkeit.
Sie können in ein anderes Bundesland oder ins Ausland gehen, so lange die Weiterbildungsmaßnahme für die Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz anerkannt ist. Welche Veranstaltung das sind, finden Sie entweder direkt bei den Anbietern oder im Online-Portal: http://weiterbildung.mwwk.rlp.de/suche/
Wieviel Tage Bildungsfreistellung kann ich nehmen?
Arbeitnehmer*innen, die in Rheinland-Pfalz beschäftigt sind, stehen im Zeitraum von 2 Jahren insgesamt 10 Tage Bildungsfreistellung zu. Der Zeitraum beginnt immer mit einem ungeraden Kalenderjahr (z.B. ab 2017). Rückwirkend können Sie keine Bildungsfreistellung beantragen.
Arbeiten Sie regelmäßig mehr oder weniger als fünf Arbeitstage pro Woche, erhöht oder verringert sich die Anzahl der Tage, die Ihnen als Bildungsfreistellung zustehen.
Ich bin Azubi. Welche Rechte habe ich?
Auszubildende in Rheinland-Pfalz haben das Recht auf bis zu 5 Tage Bildungsfreistellung pro Ausbildungsjahr.
Einschränkungen für Auszubildende:
- Das Ausbildungsziel ist nicht gefährdet.
- Nur für gesellschaftspolitische Weiterbildung
Mehr Infos für Azubis finden Sie hier:
https://mwwk.rlp.de/de/themen/weiterbildung/bildungsfreistellung/auszubildende/
Was muss mein/e Arbeitgeber*in beachten?
Ihr/e Arbeitgeber*in zahlt während der Bildungsfreistellung Ihr vollständiges Arbeitsentgelt, wie bei einem normalen Erholungsurlaub. Sie dürfen durch die Bildungsfreistellung nicht benachteiligt werden.
Bis zu drei Wochen vor Weiterbildungsbeginn kann Ihr/e Arbeitgeber*in Ihren Antrag auf Bildungsfreistellung schriftlich ablehnen. Aber nur dann, wenn eine Freistellung im gewünschten Zeitraum aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen nicht möglich ist. Der Anspruch wird dann auf den nächsten Zweijahres-Zeitraum übertragen. Nochmal darf Ihr/e Arbeitgeber*in nicht ablehnen.
Bei weniger als 5 ständig Beschäftigten, muss Ihr/e Arbeitgeber*in Ihnen keine Bildungsfreistellung gewähren.
Das Recht Ihrer Mitarbeiter*innen
Ihre Beschäftigten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung, wenn sie
seit mindestens 6 Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis stehen,
- in Rheinland-Pfalz beschäftigt sind
- und in einem Betrieb mit mindestens 5 ständig Beschäftigten arbeiten.
Dieser Anspruch beläuft sich auf insgesamt bis zu 10 Tage innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Der Zeitraum beginnt immer mit einem ungeraden Kalenderjahr (z.B. ab 2017). Die besuchten Maßnahmen der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung müssen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz anerkannt sein.
Auszubildende haben einen Anspruch auf 5 Tage im Ausbildungsjahr und nur für gesellschaftspolitische Weiterbildung.
Eine berufliche Weiterbildung nach Bildungsfreistellung darf nach geltender Rechtsprechung Ihren Interessen zumindest nicht entgegenstehen. Ein Bezug zum Tätigkeitsfeld muss im weitesten Sinne vorliegen, wobei sich dieser Bezug nicht nur auf das aktuelle Beschäftigungsfeld beschränken muss.
Ihre Rechte und Ansprüche
Bei weniger als 5 Beschäftigten, sind Sie nicht zur Freistellung verpflichtet, können dies aber freiwillig tun.
Eine Ausgleichszahlung bei weniger als 50 ständig Beschäftigten können Sie beim zuständigen Ministerium beantragen. Diesen Antrag müssen Sie mindestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsfreistellung stellen.
Den amtlichen Vordruck und mehr Infos für Arbeitgeber/innen gibt es hier:
http://www.bildungsfreistellung.rlp.de
Präsentation „Frei für Bildung“
Handout zur Präsentation „Frei für Bildung“
Aushang „Dein Weg zur Bildungsfreistellung“
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