Landeskirche

Geschichte der Evangelischen Kirche der Pfalz

Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Pfalz von der Union 1818 bis heute - von Klaus Bümlein

Widerspruch gegen Menschenzwang

In der 1815 neu formierten linksrheinischen Pfalz schlossen sich 1818 reformierte und lutherische Christen zu einer Kirche zusammen. 1848/49 erreichte die pfälzische Unionskirche eine größere Unabhängigkeit innerhalb der lutherisch geprägten Staatskirche Bayerns. Im 19. und frühen 20. Jahrhundert erlebte die pfälzische Landeskirche heftige Auseinandersetzungen zwischen den dominierenden rationalistisch-liberalen Strömungen einerseits und der Orthodoxie beziehungsweise der Erweckungsbewegung andererseits. 1933 übernahmen die „Deutschen Christen“ die Leitung der Landeskirche, die der nationalsozialistischen „Reichskirche“ eingegliedert wurde. Erst nach 1945 prägten die Prinzipien der „Bekennenden Kirche“ den kirchlichen Wiederaufbau. 1958 wurde sehr früh die Frauenordination eingeführt. Dem Ausbau von Diensten und Organisationen nach dem Zweiten Weltkrieg folgte von 1990 an eine durch Mitgliederschwund bedingte Finanzkrise, die zur Reduzierung von Aufgaben führte.

Der heutige Name „Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)“ löste nach heftigen Debatten erst 1978 den seit 1818 geführten Namen „Vereinigte protestantisch-evangelisch-christliche Kirche der Pfalz“ ab. Die Hervorhebung des „Protestantischen“ – Kirchengemeinden und Dekanate bleiben bis heute bei dieser Bezeichnung – meinte mehr als die Erinnerung an den Speyerer Reichstag von 1529. Der Katechismus von 1869 erklärte: Unsere Kirche „heißt die protestantische, weil sie in Fragen des Glaubens und Gewissens aufgrund des Evangeliums Widerspruch einlegt gegen allen Menschenzwang wie gegen alle Menschensatzung“ (Frage 46).

Das Kirchengebiet, im Osten vom Rhein, im Süden von Frankreich klar begrenzt, umfasst im Westen auch Teile des Saarlands, die 1920 abgetrennte Saarpfalz, und reicht im Norden bis in die Nähe von Worms, Alzey und Bad Kreuznach; die Fläche ist fast deckungsgleich mit der des Bistums Speyer und der bis 1945 zu Bayern gehörigen linksrheinischen Pfalz. Die pfälzische Unionskirche umfasst 2006 etwa 615.000 Mitglieder in 20 Kirchenbezirken und 431 Kirchengemeinden (davon 32 in der zum Saarland gehörigen Saarpfalz).

1816 war das im Alten Reich von zahlreichen Territorien beherrschte Gebiet links des Rheins, die nun so genannte Pfalz, nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft an Bayern gekommen. In diesem gemischt-konfessionellen Raum fielen die durch das Reformationsjahr 1817 gestärkten Bestrebungen, die im 16. Jahrhundert entstandenen Hauptrichtungen des Protestantismus – Lutheraner und Reformierte – zu vereinigen, auf fruchtbaren Boden. Während in anderen Ländern - wie 1817 in Preußen - der Zusammenschluss staatlich verordnet wurde, fand in der Pfalz eine Abstimmung statt: Bei einer Befragung der rund 130.000 reformierten und 108.000 lutherischen Protestanten in den Kirchengemeinden stimmten 40.167 für die Union, nur 539 dagegen. Im rechtsrheinischen Bayern, wo nur sehr wenige reformierte Gemeinden bestanden, kam keine Union zustande.

Im August 1818 legte eine gemeinsame Synode in Kaiserslautern die Grundsätze der Gemeinsamkeit in Lehre und Ordnung der Kirche fest. Im Geist des Rationalismus sollten die kirchlichen Bekenntnisse „völlig abgeschafft“ werden, das Neue Testament als Glaubensnorm ausreichen. Am ersten Advent 1818 (29. November 1818) wurde mit Abendmahls-Gottesdiensten die Vereinigung in den Gemeinden gefeiert.

Schon die zweite Generalsynode 1821 erbrachte die Zustimmung zu einem Unions-Gesangbuch (ohne ein einziges authentisches Luther-Lied) und zu einem Katechismus. Die kirchlichen Bekenntnisse sollten nun „in gebührender Achtung“ gehalten werden; doch als „Glaubensgrund und Lehrnorm“ galt „allein die Heilige Schrift“ (nicht mehr in der Reduktion auf das Neue Testament). Die große Mehrheit der Synode wie die führenden Kräfte im Konsistorium (Georg Friedrich Wilhelm Schultz 1774 bis 1842; Johann Friedrich Butenschoen 1764 bis 1842) waren von der Überzeugung geleitet, „dass es zum innersten und heiligsten Wesen des Protestantismus gehört, immerfort auf der Bahn wohlgeprüfter Wahrheit und ächt religiöser Aufklärung, mit ungestörter Glaubensfreiheit muthig voranzuschreiten“.

Die Geschichte der pfälzischen Unionskirche im 19. und frühen 20. Jahrhundert prägte die Spannungen zwischen Rationalisten und Liberalen einerseits sowie „Orthodoxen“ und „Positiven“ auf der anderen Seite. Rationalisten und Liberale versuchten, die biblische Botschaft der modernen Vernunft möglichst zugänglich zu machen und die Verbindlichkeit überlieferter Bekenntnisse darum zurückzustellen. Die „Orthodoxen“ und „Positiven“ beharrten auf der unverkürzten Autorität des biblischen Worts für die Menschen, die bei aller Aufklärung als Sünder der Erlösung durch Christus bedürfen. Verschärfend kam hinzu, dass in der evangelischen Kirche im rechtsrheinischen Bayern im 19. Jahrhundert die lutherische Prägung wieder größeres Gewicht gewann.

Spannungen zwischen der Unionskirche und dem lutherischen Oberkonsistorium in München bestanden von Anfang an. Schon 1818 hatte das Oberkonsistorium gegen die Abschaffung der bisherigen Bekenntnisse protestiert. Auch die 1821 gefundene Kompromissformel missfiel.

Nach dem Hambacher Fest (1832) mit seinen liberal-demokratischen Botschaften wurde das Konsistorium in Speyer umgebildet. Mit Isaak Rust (1796 bis 1862) kam ein Pfälzer nach Speyer, der im Sinn der Erweckungstheologie einen schroffen Kampf gegen die rationalistischen Grundlagen führte, weshalb ein heftiger kirchlicher Streit entbrannte. Rust wurde daher 1846 abberufen, und 1848 erreichten die Pfälzer eine Loslösung vom lutherischen Oberkonsistorium in München. Fortan war das Konsistorium in Speyer, das die Kirchenhoheit des katholischen Königs von Bayern als „Summus Episcopus“ ausübte, direkt dem Münchner Ministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten unterstellt.

Doch verstärkte das Scheitern der Revolution 1848/49 zunächst die Kräfte der orthodoxen Restauration. Der aus Erlangen kommende Professor Johannes Heinrich August Ebrard (1818 bis 1888) erreichte als Konsistorialrat (1853 bis 1861), dass die „Confessio Augustana“ von 1540 als Bekenntnis der pfälzischen Kirche, dazu ein neuer Katechismus eingeführt wurden. Zahlreiche, vor allem von der Erweckungsbewegung und den Bekenntnistreuen getragene diakonische Initiativen entstanden: 1850 das Rettungshaus Haßloch, 1859 die Diakonissenanstalt in Speyer. Bibelvereine und die äußere Mission nahmen einen Aufschwung. Ausgerechnet die Ausarbeitung eines neuen Gesangbuchs, das in großer Breite das reformatorische und vor-aufklärerische Liedgut aufnahm, führte 1861 zum Amtsverzicht Ebrards.

Bis zum Ende der Staatskirche 1918 beherrschte der kirchliche Liberalismus die protestantische Kirche der Pfalz. Der 1858 gegründete „Protestantenverein“ sammelte in seiner Blütezeit mehr als 20.000 Pfälzer Mitglieder. 1869 gelang es, den von Karl Ludwig Konrad Maurer (1819 bis 1909) entworfenen Katechismus einzuführen. Die Minderheit der „Positiven“ leistete indes in der Verkündigung wie in der inneren und äußeren Mission und der Publizistik weiter wichtige Basisarbeit (wichtigster Vertreter: Johann Schiller 1812 bis 1886).

Beide Kirchenparteien waren zudem in wichtigen Bereichen verbunden: Die Reichsgründung 1871 fand breite Zustimmung. Die Unterstützung evangelischer Minderheiten im Gustav-Adolf-Verein und die protestantische Selbstbehauptung gegenüber dem Katholizismus im „Evangelischen Bund“ einte den Pfälzer Protestantismus. Die Industrieentwicklung in den rasch wachsenden Städten Ludwigshafen, Kaiserslautern und Pirmasens brachte krasse soziale Notstände zutage. Die Gründung evangelischer Arbeitervereine suchte dem Sog der Sozialdemokratie zu wehren, die „Stadtmissionen“, seit 1885 in Ludwigshafen, lebendigen Glauben zu wecken. Auch die jahrzehntelange Initiative für den Bau einer „Gedächtniskirche der Protestation“ in Speyer (eingeweiht 1904) führte die Pfälzer Evangelischen zusammen.

Auch nach dem Ende der Wittelsbacher Monarchie blieb die Pfalz politisch mit Bayern verbunden. 1920 gelang es der Landessynode, auf das Ende des Staatskirchentums in einer neuen Kirchenverfassung zu antworten. Die einzelnen Kirchengemeinden galten als „Pflanzstätte evangelischen Glaubens und Lebens“. Auf der Ebene der Landeskirche wurde ein Gleichgewicht gesucht zwischen den drei Organen: der Synode als „Inhaberin der Kirchengewalt“, dem „Landeskirchenrat“ als „oberster Behörde“ und dem zwischen Synode und Landeskirchenrat gemischten Gremium der „Kirchenregierung“. Als Kirchenpräsident stand bis 1930 der Jurist Karl Fleischmann (1868 bis 1954) an der Spitze der Kirche; Präsident der Landessynode war Richard Müller-Mattil (1873 bis 1961) bis 1932. Die Rechtsverhältnisse mit dem Freistaat Bayern regelte der Kirchenvertrag von 1924/25.

Die Weimarer Zeit brachte neues kirchliches Leben: Jugendarbeit und Frauenbünde, Reform der Gottesdienste, die Einrichtung eines Sozialpfarramts, diakonische Initiativen. Neue theologische Impulse (Adolf Schlatter 1852 bis 1938; Paul Althaus 1888 bis 1966; Karl Barth 1886 bis 1968) bewegten die Pfarrerschaft. Die Übermacht der Liberalen schien eingeschränkt: Bei den Kirchenwahlen 1927 erreichten sie 44 Prozent, die Positiven aber beachtliche 38 Prozent; dazu kamen die Friedensvereinigung mit vier Prozent und die religiösen Sozialisten mit zwölf Prozent. 1929 wurde zum 400-jährigen Bestehen der Speyerer Protestation (19. April 1529) das wohl größte Kirchenfest in der Pfalz begangen.

Die „Machtergreifung“ des Nationalsozialismus erwies sehr bald die Schwächen des pfälzischen Protestantismus. Der Friede von Versailles 1919, die Bewegung des Separatismus, die andauernde wirtschaftliche Not über die Inflation von 1923 hinaus, aber auch die bis 1930 andauernde französische Besatzung hatten den Nationalismus gesteigert. Die Maßregelung der religiös-sozialen Pfarrer traf auf wenig Widerstand, auch die ersten Maßnahmen gegen Juden wurden weithin geduldet. Die „Deutschen Christen“ dominierten die im März und Juli 1933 neu gewählte Synode. 1934 wurde der Mackenbacher Pfarrer Ludwig Diehl (1894 bis 1982) zum „Landesbischof“ gewählt und die Synode außer Kraft gesetzt. Anders als die bayrische Landeskirche wurde die pfälzische Kirche Bestandteil der „Reichskirche“.

Hatte an der Bekenntnissynode in Barmen (29. bis 31. Mai 1934) noch keine pfälzische Delegation teilgenommen, so begann sich ab Sommer 1934 Widerstand in der mit der „Bekennenden Kirche“ verbundenen „Pfälzischen Pfarrbruderschaft“ (Hans Stempel 1894 bis 1970; Karl Wien 1895 bis 1978) zu regen. Einzelne Pfarrer wie Heinz Wilhelmy (1906 bis 1980) nahmen Maßregelungen in Kauf. Insgesamt konnte in der Pfalz bis 1945 kaum von einer konsequent handelnden Bekenntnis-Opposition die Rede sein. Bei Kriegsende war die Zerstörung von Städten und Kirchengebäuden massiv, das äußere und innere Elend der Bevölkerung niederdrückend.

„Im Zeichen des Wiederaufbaues“ standen die ersten Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Kirchenpräsidenten – der Titel des Landesbischofs war 1946 wieder abgeschafft worden – bis 1974, Hans Stempel, Theo Schaller (1900 bis 1993) und Walter Ebrecht (1910 bis 1978) kamen aus der Pfarrbruderschaft. Auch die Synodalpräsidenten bis 1978, Julius Cappel und Friedrich Schneider, waren von den Erfahrungen des Weltkriegs geprägt. Die Kirchlich-theologische Arbeitsgemeinschaft (KTA) versuchte, Folgerungen aus Barmen für die kirchliche Erneuerung einzufordern. Eine neue „Grundordnung“ kam nicht zustande, aber einzelne Entscheidungen seit 1975 (Wahl des Kirchenpräsidenten und der Oberkirchenräte auf Zeit; Stärkung der mittleren Ebene und der Verantwortlichkeiten des Presbyteriums) betonten die synodal-presbyteriale Ausrichtung der Kirche.

Bis zum Beginn der 1990er Jahre wurden neue Aufgaben übernommen und ausgebaut: Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft; ökumenische Sozialstationen; Amt für Religionsunterricht; Dekanatsjugendzentralen; Erwachsenenbildung und andere gesamtkirchliche Dienste. Ökumenische Öffnungen bestimmten die Entwicklung (Leuenberger Konkordie 1972/73; Lima-Erklärung 1985; Kirche und Judentum 1995; ökumenisches Christfest Pfingsten 2000). Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der kirchlichen Verantwortung wurde weiter gefördert: Als eine der ersten innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschlands führte die pfälzische Landeskirche 1958 die Frauenordination ein (erste Dekanin 1992).

Der durch Mitgliederschwund verursachte Rückgang der Finanzmittel seit 1995 erforderte erhebliche Einsparungen und eine breite Prioritätendebatte. Dienste wurden konzentriert, Aufgaben reduziert, ehrenamtliche Mitarbeit gestärkt. Im Kernbereich Gottesdienst gelang es, 2006 eine neue Agende einzuführen, die zu drei Grundformen des Gottesdienstes unierte Traditionen mit zeitgenössischen Erfordernissen verbindet. Die Frage nach der Aktualität des protestantischen Erbes begleitete die Arbeit. Die Synode betonte zum 100-jährigen Bestehen der „Gedächtniskirche der Protestation“ 2004 drei „bleibende Anliegen des Protestantismus“: Protestantismus heißt „Freiheit aus Gottes Wort“, „Verteidigung der Einzelnen“ und „Mut zur Zeitgenossenschaft“.

Der Beitrag „Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)“ ist dem Historischen Lexikon Bayerns entnommen.

Die pfälzischen Kirchenpräsidenten

1921 bis 1930 Karl Heinrich Fleischmann (1867 bis 1954)
1930 bis 1934 Jakob Keßler (1872 bis 1939)
1934 bis 1945 Ludwig Diehl (1894 bis 1982)
1945 bis 1946 Hans Stichter (1877 bis 1948)
1946 bis 1964 Hans Stempel (1894 bis 1970)
1964 bis 1969 Theodor Schaller (1900 bis 1993)
1969 bis 1975 Walter Erich Ebrecht (1910 bis 1978)
1976 bis 1988 Heinrich Kron (1923 bis 2007)
1988 bis 1998 Werner Schramm (1933 bis 2004)
1998 bis 2008 Eberhard Cherdron (geboren 1943)
1998 bis 2020 Christian Schad (geboren 1958)
seit 2020 Dorothee Wüst (geboren 1965)

Der Autor

Der promovierte Theologe Klaus Bümlein war von 1990 bis 2004 Oberkirchenrat der pfälzischen Landeskirche und Bildungsdezernent.

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Auszug aus der Vereinigungsurkunde von 1818 (PDF, 21 KB)

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