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Kirche und Geld

Kirche und Geld – ein für viele sensibles Thema. Sie möchten wissen, wieso Sie Kirchensteuer zahlen und was die Evangelische Kirche der Pfalz mit Ihrem Geld macht? Auf diesen Seiten erfahren Sie mehr zum Thema.

Kirchliche Arbeit wendet sich den Menschen zu: in der Verkündigung des Evangeliums, in der Seelsorge, bei Bildungsveranstaltungen, in der Kirchenmusik, in Mission und Ökumene. Kirchensteuer ermöglicht die vielfältige soziale Arbeit der Kirche für Kinder, Jugendliche und alte Menschen. In kirchlichen Einrichtungen werden behinderte Menschen betreut, Beratungsstellen helfen in schwierigen Lebensumständen. Dazu braucht die Kirche gut ausgebildete Fachkräfte. Die Kirche bezahlt darum mit einem Großteil der Kirchensteuer Menschen, die für Menschen arbeiten.

Seit mehr als hundert Jahren wird die kirchliche Arbeit in Deutschland überwiegend durch die Kirchensteuer der Mitglieder, die ein eigenes zu versteuerndes Einkommen haben, finanziert. Kirchensteuer ist ein freiwilliger Beitrag. Nur wer Kirchenmitglied ist, zahlt sie. Die Kirchensteuer beruht auf kirchlichen und staatlichen Gesetzen. Der Staat hat den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, das Recht verliehen, Steuern zu erheben.

Die Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und die Landeskirche bekommen zweckgebundene Zuschüsse für bestimmte Aufgaben, die sie für die Allgemeinheit erfüllen, zum Beispiel die 240 Kindertagesstätten in der Pfalz.

Auch aus Vermögen und Rücklagen ergeben sich Einnahmen wie Mieten, Pacht und Zinsen. Die kirchlichen Ordnungen verlangen, dass Rücklagen im notwendigen Umfang gebildet werden, um eine unerlässliche Vorsorge für künftige Risiken zu treffen.

Solange Rücklagen nicht zur Finanzierung benötigt werden, ist dieses Geld in geeigneter Weise anzulegen. Bei der Wahl einer solchen Anlage wiederum werden nicht nur die Ziele Sicherheit, Liquidität und Rendite, sondern auch die nicht-ökonomischen Ziele Ethik und Nachhaltigkeit verfolgt. Damit wird das so genannte „Magische Dreieck der Geldanlage“ zum „Ethisch-nachhaltigen Anlage-Dreieck“ erweitert. Grundlage des Handelns ist dabei der vom Arbeitskreis Kirchlicher Investoren erarbeitete und vom Kirchenamt der EKD herausgegebene Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche.

Die Kirche nimmt darüber hinaus Spenden und Kollekten ein, die zweckgebunden sind. Einnahmen ergeben sich auch aus Teilnehmerbeiträgen für Veranstaltungen oder aus staatlichen Zuschüssen für den Erhalt und die Restaurierung von Kirchen.

Neben der Kirchensteuer gibt es auch noch das Kirchgeld. Das Kirchgeld ist eine Ortskirchensteuer. Sie kann auf Beschluss des Presbyteriums von den Gemeindemitgliedern erhoben werden, die über 18 Jahre alt sind und über ein regelmäßiges eigenes oder gemeinsames Einkommen über das Existenzminimum hinaus verfügen. Kirchensteuer vom Lohn, Einkommen oder Grundbesitz wird angerechnet. Die Erhebung kann als festes oder gestaffeltes Kirchgeld erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Kirchensteuer wirkt! Erstaunlich. Erlebbar. Evangelisch. Hier können Sie den Kirchensteuerflyer direkt bestellen: Bestellung 

Und wenn Sie noch noch mehr Fragen zum Thema Kirche und Geld haben, wenden Sie sich an: s. Kontakt.