Thema Kirche und Geld
Staatsleistungen
Was sind Staatsleistungen?
Der Staat hat den Kirchen im Laufe der Geschichte mehrfach Ländereien und anderes Vermögen entzogen. Dafür erhalten die Kirchen Ersatzleistungen, die so genannten Staatsleistungen. Dabei handelt es sich um wiederkehrende Leistungspflichten, nicht um Einmalzahlungen. Da es also um Schulden des Staates geht, finanziert jeder Steuerzahler/jede Steuerzahlerin auf diesem Weg die Kirchen mit, auch wenn die Person selbst nicht Mitglied der Kirche ist. Das ist insofern keine Besonderheit der Staatsleistungen: jeder Steuerzahler/jede Steuerzahlerin trägt auch sonst zu allen staatlichen Ausgaben und zum staatlichen Schuldendienst bei, gleich ob er/sie sich mit diesen persönlich identifiziert oder nicht.
Der Anteil der Staatsleistungen ist regional unterschiedlich
Im Jahr 2021 machten die Staatsleistungen bei einem Haushaltsvolumen von insgesamt ca. 14,5 Mrd. Euro rund 320 Mio. Euro aus. Das waren somit auf den ganzen Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bezogen etwa 2,2 Prozent.
In manchen Landeskirchen macht der Anteil der Staatsleistungen mehr als 10 Prozent des Haushaltes aus, in Einzelfällen sogar mehr als 20 Prozent. Wenn diese Einnahmen entfallen, ohne dass das entschädigt wird, würde das einzelne Regionen also empfindlich treffen. Denn dann würde den kirchlichen Haushalten Mittel entzogen, die sonst für die Arbeit der Kirchen in der Gesellschaft eingesetzt werden.
Im Jahr 2022 betrugen die Staatsleistungen bei einem Haushaltsvolumen der Evangelischen Kirche der Pfalz von insgesamt ca. 201 Mio. Euro rund 12,7 Mio. Euro. Das waren somit auf den Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz bezogen etwa 6,3 Prozent.
Staatsleistungen kommen der gesamten Gesellschaft zugute
Die Staatsleistungen fließen einerseits in kirchliche Angebote wie z.B. Gottesdienste, Taufen, Beerdigungen oder Trauungen. Andererseits kommen sie Einrichtungen und Diensten der evangelischen Kirche zugute, die Angebote für alle Bürger machen – unabhängig davon, ob sie der Kirche angehören oder nicht. Das gilt insbesondere in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Seelsorge, Jugendarbeit, Bildung und Kultur. Bei allen diesen Themen geht es natürlich auch darum, dass Personal bezahlt werden muss, das diesen Auftrag der Kirche erfüllt.
Der Staat ist durch das Grundgesetz beauftragt, die Staatsleistungen abzulösen, sie also gegen eine Entschädigung aufzuheben. Dafür soll er Grundsätze formulieren und damit den rechtlichen Rahmen setzen. Die evangelische Kirche und die katholische Kirche beteiligen sich an den Überlegungen des Bundes zur Ablösung der Staatsleistungen. Die konkreten Vereinbarungen sind dann jedoch zwischen den Bundesländern und den Landeskirchen bzw. Diözesen zu treffen.
Die Kirchen möchten ihre Arbeit dauerhaft sichern
Weil die Kirchen auch künftig ihre Aufgaben erfüllen möchten, die sie bisher mit Hilfe der Staatsleistungen finanzieren, setzen sie sich dafür ein, dass die Ablösung in der Weise erfolgt, dass eine dauerhafte finanzielle Deckung der kirchlichen Arbeit gesichert ist. Dies gilt insbesondere für die seelsorglichen, sozialen und gesellschaftlichen Leistungen. Andererseits soll dabei die finanzielle Leistungsfähigkeit der Länder nicht überstrapaziert werden. Deshalb sind jenseits einer Einmalzahlung, die weder von den Ländern noch von den Kirchen bevorzugt wird, unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten vorstellbar.
Auch wenn die Kirche stein-reich, also reich an Gebäuden ist, lassen sich diese jedoch nur selten veräußern und steigern deshalb nicht die Liquidität der Kirche. Im Gegenteil: die Unterhaltung der kirchlichen Gebäude ist häufig ein finanzieller Kraftakt, der die Kirchen in besonderer Weise fordert.
Ohne auskömmliche Entschädigung müssen Angebote eingestellt werden
Ohne die Staatsleistungen bzw. ohne eine auskömmliche Entschädigung wären zahlreiche Angebote der Kirchen fortan nicht mehr finanzierbar. Auch solche nicht, die der Allgemeinheit zugutekommen. Zwar werden Krankenhäuser, Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen in hohem Maße durch den Staat refinanziert. Dennoch ist es sehr wahrscheinlich, dass kirchliche Träger dann den Eigenanteil zum Betrieb dieser Einrichtungen und Angebote nicht mehr aufbringen können.
Mehr zum Thema unter: Staatsleistungen kurz erklärt – mit Infografik – EKD