Begleitung und Hilfe
Alten- und Pflegeheimseelsorge
Der Altenpflegeheim - Seelsorgekonvent ist ein Zusammenschluss aller ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeitenden der Kirche in den Alten- und Pflegeheimen. Der Konvent wird geleitet vom Vorstand und der Geschäftsführerin in Absprache mit Oberkirchenrat Sutter. Die Geschäftsstelle befindet sich zur Geschäftsbesorgung im Diakonischen Werk. Die Geschäftsstelle befindet sich im Diakonischen Werk, Geschäftsführerin ist Diakonin Marion Wagner.
Menschen, die der Kirche ein Leben lang verbunden waren, auch in Alten-und Pflegeheimen nicht im Stich zu lassen, das ist die zentrale Aufgabe der Alten- und Pflegeheimseelsorge. Innerhalb der pfälzischen Landeskirche arbeiten rund 150 haupt-, neben-und ehrenamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger in den zahlreichen Altenheimen, feiern Gottesdienst und Abendmahl, stehen zur Verfügung für seelsorgerliche Gespräche. Zweimal jährlich treffen sich die Seelsorgerinnen und Seelsorger zur Fortbildung und zum kollegialen Austausch. Der Vorstand des Alten-und Pflegeheimseelsorgekonvent plant und organisiert diese Tagungen und nimmt dabei Fragen und Anregungen aus dem Kreis der Teilnehmenden auf.
Pfarrerin Daniela Körber (Vorsitzende und Sprecherin des Konvents)
Philipp – Melachthon-Str. 10
67346 Speyer
Tel. 0 62 32 65 83 70
dani_koerber@web.de
Pfarrerin Brigitte Reinhardt
Gartenstraße 6
67227 Frankenthal
Tel. 0 62 33 8 80 80
brigitte.reinhardt@evkirchepfalz.de
Pfarrerin Dorothée Schwepper-Theobald
Haus am Leininger Unterhof
Tiefenthaler Straße 4
67269 Grünstadt
Tel. 06 35 9 92 30
schwepper-theobald@outlook.de
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer des Alten- und Pflegeheimseelsorgekonvents
Diakonin Marion Wagner
Karmeliterstraße 20
67346 Speyer
Tel. 0 62 32 66 42 79
Fax 0 62 32 66 41 30
marion.wagner@diakonie-pfalz.de
Hinweis: Die Teilnahme an den jeweiligen Tagungen des Konvents ist für alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen in der Seelsorge in einem Alten- oder Pflegeheim im Bereich der Ev. Kirche der Pfalz möglich. Die Meldung erfolgt regulär über das Dekanat an die Geschäftsführerin, sie kann aber auch durch die Seelsorgenden direkt erfolgen. Die Fahrtkosten zu den Konventen werden von der Landeskirche auf Antrag übernommen. Für die Erstattung von genehmigten Auslagen und Fahrtkosten kommt die entsendete Stelle auf.