Verfassungs- und Verwaltungsgericht weist Anfechtung ab 

Wahl der Landauer Landessynodalen bestätigt

Speyer/Neustadt (lk). Die Vertreter des Kirchenbezirks Landau in der Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz sind rechtmäßige Mitglieder der Landessynode. Der Landauer Pfarrer Friedhelm Hans hat ihre Wahl ohne Erfolg angefochten. Seine Klage wurde jetzt vom Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche der Pfalz abgewiesen. Der Entscheidung ging eine mündliche Verhandlung voraus. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Die Wahl des geistlichen Vertreters, Dekan Volker Janke, und der beiden weltlichen Vertreter, Chefarzt Eberhard Rau und Politikwissenschaftler Ulrich Sarcinelli, war von Pfarrer Hans u.a. mit der Begründung angefochten worden, die beiden weltlichen Vertreter gehörten keinem Presbyterium an und dies sei in der Wahlsitzung nicht bekannt gewesen. Das entspreche nicht dem Wesen der pfälzischen Landeskirche, die sich von unten nach oben aufbaue.

Sowohl Landeskirchenrat als auch Kirchenregierung hatten zuvor den Einspruch des Landauer Pfarrers als unbegründet zurückgewiesen. Die drei betroffenen Synodalen wurden nach einem Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts vom Juli 2015 bereits vorläufig zur Landessynode zugelassen. Gegen diese Entscheidung hatte Hans beim Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Beschwerde erhoben. Der Gerichtshof hatte im November 2015 die Beschwerde verworfen.