Katastrophenschutz 

Vereinbarung zur Notfallseelsorge in Ludwigshafen unterzeichnet

Die Vereinbarung zur Einbindung der Notfallseelsorge in den städtischen Katastrophenschutz wird unterzeichnet von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (Mitte), Oberkirchenrat Claus Müller (links) und Generalvikar Andreas Sturm (rechts), Foto: lk/Stadtverwaltung Ludwigshafen

Speyer/Ludwigshafen (lk/Stadt Ludwigshafen) Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, Generalvikar Andreas Sturm des Bistums Speyer sowie Oberkirchenrat Claus Müller von der Evangelischen Kirche der Pfalz haben vergangenen Freitag eine gemeinsame Vereinbarung zur Notfallseelsorge unterschrieben. Diese regelt, dass der ökumenische und ehrenamtliche Dienst der beiden pfälzischen Kirchen fester Bestandteil innerhalb der Betreuungseinheiten der Psychosozialen Notfallversorgung der Stadt wird. Es ist die erste Vereinbarung dieser Art zwischen einer Stadt und den beiden Kirchen in der Pfalz.

Die Vereinbarung regelt unter anderem, dass die Kirchen der Notfallseelsorge die Fahrtkosten in deren Privatfahrzeugen, die Ausbildungen, Fortbildungen, die Erstausstattung mit Einsatzkleidung und die Geschäftsführungskosten finanzieren. Die Stadtverwaltung kommt für die ergänzende spezifische Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie für die Alarmierung, das Einsatzfahrzeug und benötigte Ausrüstung ebenso wie Sicherheitskleidung auf. Die Notfallseelsorge strebt das Eintreffen an der Einsatzstelle innerhalb einer halben Stunde nach der Alarmierung durch die Integrierte Leistelle Ludwigshafen an.

„Mit der Vereinbarung zwischen den Kirchen und der Ludwigshafener Stadtverwaltung wird die enorm wichtige und fordernde Arbeit der Notfallseelsorge und den tatkräftig daran Mitwirkenden nun offiziell in den städtischen Katastrophenschutz eingebunden“, sagte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

„Seelsorge brauchen wir alle, wenn die Not am größten ist. Es braucht dann Menschen, die einfühlsam zuhören und die eigens geschult in besonderer Gesprächsführung vielfach durch ihr Dasein posttraumatische Langzeitfolgen bei den Betroffenen verhindern helfen können. Wir sind froh, dass wir als Kirchen diese Verantwortung wahrnehmen“, betonte Oberkirchenrat Claus Müller.

„Die Notfallseelsorge ist Erste Hilfe für die Seele und ein unverzichtbarer Dienst, der Ansprache, Beistand, Dasein und Aufmerksamkeit für die Betroffenen, Angehörigen sowie Einsatzkräfte bietet. Die Notfallseelsorge bietet einen Schutzraum gegen die Ohnmacht der betroffenen Menschen in schwierigen Situationen“, fügte Generalvikar Andreas Sturm hinzu.

Für den Katastrophenschutz Ludwigshafens sind die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst mit ihren Schnelleinsatzgruppen (SEG) tätig. Zusätzlich zur Unterzeichnung segneten Kirchenvertreter fünf Mannschaftstransportfahrzeuge, welche den Hilfsorganisationen zur Ausübung ihrer Tätigkeiten im Zuge des Katastrophenschutzes an diesem Tag offiziell übergeben wurden.

Hintergrund: Die Notfallseelsorge unterstützt die Einsatzkräfte in Notfällen, Krisensituationen und bei Großschadenslagen. Sie steht allen Betroffenen, Angehörigen, Zeuginnen und Zeugen und Ersthelferinnen und Ersthelfern zur Verfügung. Die Situationen, in denen die Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger tätig werden, sind vielfältig. Sie betreuen beispielsweise Angehörige bei unerwarteten, plötzlichen Todesfällen und bei der Suche nach Vermissten sowie bei Identifizierungen. Die Mitglieder der Notfallseelsorge sind gegebenenfalls auch Ansprechpersonen oder Ratgeber für Helferinnen und Helfer bei Großschadensereignissen.