Synodenbeschluss 

Trauhandlung für gleichgeschlechtliche Paare möglich

Speyer (lk). Gleichgeschlechtliche Paare, die eine Ehe nach dem im Oktober 2017 in Kraft getretenen staatlichen Recht geschlossen haben, haben in der Evangelischen Kirche der Pfalz einen Anspruch, gottesdienstlich begleitet zu werden. Dies hat die in Speyer tagende Landessynode beschlossen. Damit aktualisiere man die seit November 2002 geltende Regelung zur gottesdienstlichen Begleitung für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft lebten, erklärte Oberkirchenrat Dieter Lutz. Der Synodenbeschluss war aufgrund der seit Oktober 2017 geltenden staatlichen Gesetzesregelung notwendig geworden, nach der eine Ehe von Mann und Frau und gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden kann. 

Der juristische Oberkirchenrat erinnerte daran, dass das landeskirchliche Recht keine kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Personen vorsehe. Daher unterscheide man begrifflich die Gottesdienste anlässlich von Eheschließungen von Personen verschiedenen Geschlechts (Trauungen) und anlässlich von Eheschließungen von Personen gleichen Geschlechts (Trauhandlungen). Trauung und Trauhandlung würden, wie von der Landessynode auf ihrer Tagung im Mai 2017 beschlossen, in die Kirchenbücher eingetragen. 

Wesentlicher Bestandteil der jetzigen Neuregelung sei der Erhalt des Prinzips der Freiwilligkeit für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Presbyterien in der Frage, ob eine gottesdienstliche Begleitung von gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht werde, sagte Lutz. Dieser „Gewissensvorbehalt“ bleibe der Unterschied zu Amtshandlungen im Sinne der Kirchenverfassung, also Taufen, Konfirmandenunterricht mit Konfirmation und Beerdigungen, die verpflichtende Amtshandlungen seien. 

Die Landessynode forderte zugleich den Landeskirchenrat auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die rechtlichen Voraussetzungen für eine vollständige Gleichstellung in der gottesdienstlichen Begleitung von Eheleuten gleichen oder verschiedenen Geschlechts schafft. Die Legislaturperiode der 12. Landessynode endet im November 2020.