Kirchenpräsident Schad hat 30 Lehrer zur Erteilung des Fachs Evangelische Religion bevollmächtigt 

Toleranz und Menschenfreundlichkeit widerspiegeln

Vokatio in Bad Münster am Stein-Ebernburg: Die Lehrerinnen und Lehrer wurden zur Erteilung des Fachs Evangelische Religion bevollmächtigt. Foto: Julia Hoffmann

Speyer/Bad Münster am Stein-Ebernburg (lk). Kirchenpräsident Christian Schad hat 30 Religionslehrerinnen und Religionslehrern die Urkunden zur Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht, die Vokatio, überreicht. In einer religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft trügen sie aktiv zur Integration bei, sagte Schad bei der Feierstunde am Freitag in Bad Münster am Stein-Ebernburg. Religionsunterricht fördere eine verständnisorientierte Anerkennung des Anderen, indem er sich mit anderen Religionen und Kulturen auseinandersetze. Voraussetzung für den Erwerb der Bevollmächtigung ist die Teilnahme an einem Vokationskurs. Zugleich verpflichtet sich die Evangelische Kirche, Religionslehrer bei ihrer Arbeit durch Beratung, Fortbildung und geistliche Begleitung zu unterstützen.

Kirchenpräsident Schad ermunterte die Religionslehrerinnen und Religionslehrer, gegenüber den Schülern die Menschenfreundlichkeit Gottes widerzuspiegeln, die Jesus vorgelebt habe. Mehr denn je sei heute ein Ethos aktiver Toleranz notwendig, „das sich aus dem Glauben, aus dem Kern der Religion selbst, speist. Hier sind Sie als Unterrichtende im Fach Religion mit Ihrer ganzen Person gefordert“.

Kirchenrat Thomas Niederberger, Leiter des landeskirchlichen Amtes für Religionsunterricht, gratulierte den Religionslehrerinnen und Religionslehrern zu ihrem wichtigen Dienst. „Mit der kirchlichen Bevollmächtigung werden Sie ermutigt, ganz nah am Leben Ihren Unterricht zu planen und zu gestalten“, sagte Niederberger. Im Fach Religion gehe es gerade darum, die Schüler mit ihren Fragen und ihrem Orientierungsbedürfnis ernst zu nehmen und ihnen für ihre Lebens- und Sinnentwürfe kompetente Gesprächspartner zu sein. Die Nachfrage nach Seelsorge und Lebensbegleitung durch Religionslehrer habe stark zugenommen, worauf die Landeskirche in ihrem Fortbildungsangebot und mit dem Ausbau der Schulseelsorge reagiere.

Der Religionsunterricht ist in Deutschland laut Grundgesetz (Artikel 7.3) ordentliches Lehrfach und damit staatliche Aufgabe. Zugleich gehört er in den Verantwortungsbereich der Kirchen, die nach Maßgabe ihrer Grundsätze über die Ziele und Inhalte des Unterrichtsfachs Religion entscheiden. So beteiligt sich nach dem Willen des Grundgesetzes die Kirche in der Gesellschaft an der Gestaltung von Schule und Bildung.