27 Lehrer zum Fach "Evangelische Religion" bevollmächtigt 

Religionsunterricht spielt eine zentrale Rolle

Thomas Niederberger vom Amt für Religionsunterricht, Rainer Huy und Brigitte Brigitte Beil vom Religionspädagogischen Zentrum und Kirchenpräsident Christian Schad (von links) gratulieren. Foto: lk

Speyer/Ebernburg (lk). Kirchenpräsident Christian Schad hat 27 Religionslehrerinnen und Religionslehrern die Urkunden zur Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht überreicht. Religionsunterricht habe die doppelte Aufgabe, die eigene religiöse Tradition verständlich zu machen und zugleich dazu zu befähigen, sich mit anderen Religionen und Kulturen zu verständigen, sagte Schad bei der Urkundenverleihung in der protestantischen Kirche in Ebernburg. Voraussetzung für den Erwerb der Bevollmächtigung ist die Teilnahme an einer vorbereitenden Tagung, dem Vokationskurs. Zugleich verpflichtet sich die evangelische Kirche, Religionslehrer bei ihrer Arbeit durch Beratung, Fortbildung und geistliche Begleitung zu unterstützen.

Bei der Vermittlung einer toleranten Gesinnung in einer religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft spiele Religionsunterricht eine zentrale Rolle, sagte Kirchenpräsident Schad. „Toleranz setzt voraus, dass Menschen zu dem stehen, was sie im Innersten bindet – und deshalb auch achtungsvoll mit dem umgehen, was Anderen wichtig ist.“ Aufgabe des Religionsunterrichtes sei es aber auch, die Grenzen der Toleranz zu markieren, sagte Schad. „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, fundamentalistische Überlegenheitsbehauptungen oder die Rechtfertigung von Gewalt sind Haltungen, die keine Toleranz verdienen.“

Kirchenrat Thomas Niederberger, Leiter des landeskirchlichen Amtes für Religionsunterricht, gratulierte den Religionslehrerinnen und Religionslehrern zu ihrem wichtigen Dienst. Die Bedeutung religiöser Bildung könne zurzeit kaum überschätzt werden, und die Lehrenden seien als Vertrauenspersonen und Spezialisten für Lebens- und Orientierungsfragen auch persönlich zunehmend gefragt, so Niederberger. Der Religionsunterricht ist in Deutschland laut Grundgesetz (Artikel 7.3) ordentliches Lehrfach und damit staatliche Aufgabe. Zugleich gehört er in den Verantwortungsbereich der Kirchen, die nach Maßgabe ihrer Grundsätze über die Ziele und Inhalte des Unterrichtsfachs Religion entscheiden. So beteiligt sich nach dem Willen des Grundgesetzes die Kirche in der Gesellschaft an der Gestaltung von Schule und Bildung.