Vocatio 

Religionsunterricht leitet zur überzeugten Toleranz an

Leiten Schüler an zu Toleranz: Religionslehrerinnen erhalten die Vocatio. Foto: lk/Jahn.

Neustadt (lk). 19 Lehrerinnen und ein Lehrer haben die Bevollmächtigung zur Erteilung des Religionsunterrichtes erhalten. Dieser spiele eine zentrale Rolle als Ort realer Begegnungen von Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugungen, erklärte Kirchenpräsident Christian Schad bei der Urkundenübergabe in Neustadt. Der Religionsunterricht leite an zu einer „überzeugten Toleranz“. Diese führe dazu, „dass Menschen zu dem stehen, was sie im Innersten bindet und deshalb auch achtungsvoll mit dem umgehen, was Anderen wichtig ist“, sagte Schad.

Eine Toleranz aus Überzeugung verbinde das Bekennen des eigenen Glaubens mit dem Respekt den Menschen gegenüber, die einen anderen Glauben haben oder ohne Glauben leben wollen, sagte der Kirchenpräsident. So könnten Unterschiede ehrlich ausgetragen und konstruktiv aufeinander bezogen werden. Der Religionsunterricht habe eine doppelte Aufgabe: in die eigene religiöse Tradition einzuführen und sie verständlich zu machen und dazu zu befähigen, sich mit anderen Religionen und Kulturen zu verständigen. „Der Religionsunterricht fördert somit eine verständnisorientierte Anerkennung des Anderen, macht pluralismusfähig und trägt damit aktiv zur Integration bei“, erklärte Schad.

Mit einem gemeinsamen Gottesdienst und der Überreichung der Urkunden ging eine dreitägige Studientagung zu Ende. Sie befasste sich schwerpunktmäßig mit der inhaltlich-didaktischen Gestaltung des Religionsunterrichts und bot nach Auskunft von Kirchenrat Thomas Niederberger ein Forum des Erfahrungsaustauschs über die Grenzen der Schularten hinweg. Niederberger, der Leiter des Amtes für Religionsunterricht in der Landeskirche ist, betonte, dass sich die Kirche verpflichte, die Religionslehrerinnen bei ihrer Arbeit durch Beratung, Fortbildung und geistliche Begleitung zu unterstützen.

Hintergrund: Der Religionsunterricht ist in Deutschland laut Grundgesetz (Artikel 7.3) ordentliches Lehrfach und damit staatliche Aufgabe. Zugleich gehört er in den Verantwortungsbereich der Kirchen, die nach Maßgabe ihrer Grundsätze über die Ziele und Inhalte des Unterrichtsfachs Religion entscheiden. So beteiligt sich nach dem Willen des Grundgesetzes die Kirche in der Gesellschaft an der Gestaltung von Schule und Bildung.