Amt des Kirchenpräsidenten 

Nachfolge wird auf der Synode im Mai 2020 entschieden

Im Mai 2020 wählt die Synode eine neue Kirchenpräsidentin oder einen neuen Kirchenpräsidenten. Foto: lk.

Speyer (lk). Aufgrund des vorzeitigen Ruhestands von Kirchenpräsident Christian Schad im Februar 2021 hat der juristische Oberkirchenrat Dieter Lutz die Landessynode über den Wahlkalender für die Wahl einer neuen Kirchenpräsidentin oder eines neuen Kirchenpräsidenten informiert. Die Wahl werde auf der Tagung der Landessynode vom 27. bis 30. Mai 2020 stattfinden, erklärte der Oberkirchenrat. Er verwies auf die rechtlichen Grundlagen für die Wahl in der Kirchenverfassung und in der Geschäftsordnung der Landessynode.

Demnach könne man sich für das Kirchenpräsidentenamt weder bewerben noch gibt es eine Stellenausschreibung, sagte Lutz. Stattdessen können Kandidaten von mindestens fünf Landessynodalen vorgeschlagen werden. Sie können die Vorschläge ab sofort bis zum 31. Januar 2020 beim Landeskirchenrat, Dezernat 1, schriftlich einreichen. Zudem können sowohl der Nominierungsausschuss als auch die Kirchenregierung geeignete Personen auffordern, sich für das Amt zur Verfügung zu stellen. Die Kandidaten müssen evangelisch und 18 Jahre alt, aber nicht zwingend Theologen sein.

Bei mehreren Bewerbungen erstellt der Nominierungsausschuss eine alphabetisch geordnete Namensliste der Kandidaten. Die Personaldebatte und geheime Wahl finden auf der Frühjahrssynode 2020 statt.

Die künftige Kirchenpräsidentin oder der künftige Kirchenpräsident werden für sieben Jahre gewählt. In den ersten beiden Wahlgängen bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Synode, ab dem dritten Wahlgang entscheidet die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl der Synode