Landessynode 

Mit dem Glauben unvereinbare Darstellungen ausschließen

Der juristische Referent André Gilbert stellt den Gesetzesentwurf vor. Screenshot: lk/digitale Synode.

Die große Mehrheit der Synodalen beschließen das Gesetz zum Umgang mit menschenfeindlichem Gedankengut. Screenshot: lk/digitale Synode.

Oberkirchenrätin Bettina Wilhelm führt in das Thema ein. Screenshot: lk/digitale Synode.

Speyer (lk). Die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz hat mit großer Mehrheit ein Gesetz zum kirchlichen Umgang mit Darstellungen von judenfeindlichem, rassistischem oder nationalsozialistischem Gedankengut verabschiedet. Bereits im Juni 2016 hat die Synode die kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte der Landeskirche als Verpflichtung gesehen, in der Gegenwart klarer für das Lebensrecht und die Würde aller Menschen einzustehen. Ausgangspunkt der Diskussion war das zuvor veröffentlichte Handbuch „Protestanten ohne Protest“, in der die Rolle der Landeskirche in der Zeit des Nationalsozialismus dargestellt wurde.

Im November 2019 beauftragte die Synode den Landeskirchenrat mit dem Entwurf zu einem entsprechenden Gesetz. „Kern des Gesetzentwurfes ist zum einen das Verbot eines liturgischen Gebrauchs von Darstellungen judenfeindlichen, rassistischen und nationalsozialistischen Gedankenguts und zum anderen die Verpflichtung eines angemessenen Umgangs mit diesen Darstellungen“, erläuterte der juristische Referent, Rechtsdirektor im Kirchendienst André Gilbert.

Mit den Glaubensgrundlagen und Ordnungen der Landeskirche sei die Darstellung von judenfeindlichem, rassistischem und nationalsozialistischem Gedankengut unvereinbar. „Zur Umkehr gerufen, sucht sie Versöhnung mit dem jüdischen Volk und tritt jeder Form von Judenfeindschaft entgegen“, heißt es in Paragraph 1 der pfälzischen Kirchenverfassung. Die Landeskirche wisse sich durch ihre religiösen Grundsätze dem Wohlergehen aller Menschen verpflichtet.

Die Gesetzesvorlage gehe deshalb weit über die in den Medien diskutierten vier Kirchenglocken aus der Zeit des Nationalsozialismus hinaus. Vielmehr nehme man auch frühere Darstellungen aus wilhelminischer Zeit zwischen 1888 und 1918 in den Blick, als Kaiser Wilhelm II. das Deutsche Kaiserreich regierte und sich der deutsche Nationalismus zu entwickeln begann. „Die Idee eines landeskirchlichen Gedenkortes für die Opfer des Nationalsozialismus ist ebenso im Raum wie ein wissenschaftliches Projekt in Fortsetzung des Projektes ‚Protestanten ohne Protest‘, das problematische Relikte aus der Epoche des Wilhelminismus und der NS-Zeit erfasst und einordnet sowie den Umgang damit nach 1945 kritisch beleuchtet“, berichtet die zuständige Oberkirchenrätin Bettina Wilhelm.