Kirchengericht 

Mit Aufmerksamkeit Gerechtigkeit herstellen

Kirchenpräsident Christian Schad (rechts) verabschiedet Helmut Damian als Vorsitzenden des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Landeskirche. Foto: lk/Rummel.

Wechsel am Kirchengericht: Damian (2.v.r.) übergibt den Vorsitz an Jenet (2.v.l.) im Beisein von Kirchenpräsident Schad (l.) und Oberkirchenrat Lutz. Foto: lk/Rummel.

Speyer (lk). Auf den Tag genau 24 Jahre, von 1996 bis Ende Juni 2020, stand Helmut Damian als ehrenamtlicher Vorsitzender im Dienst des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Evangelischen Kirche der Pfalz. Am Mittwoch ist er feierlich verabschiedet worden. Er übergibt den Vorsitz an Harald Jenet, der im Hauptamt Präsident des Landgerichts Frankenthal ist.

Der scheidende Vorsitzende Damian war in seinem Hauptamt zuletzt als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht in Neustadt tätig. Zuvor konnte er in der Verwaltung, als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht und als abgeordneter Richter am Oberverwaltungsgericht Koblenz Erfahrungen sammeln. In seinem Ehrenamt am Kirchengericht befasste sich der promovierte Jurist insbesondere mit dienstrechtlichen, baurechtlichen und wahlrechtlichen Streitigkeiten zwischen Gemeinden, Pfarrerinnen oder Pfarrern und der Landeskirche.

Damian bearbeitete zirka 60 Verfahren. „Beispielsweise ging es um Eingriffe in die Besoldungsordnung, um die Rückforderung von Fördermitteln für Baumaßnahmen oder um aufsichtliche Verfügungen, wenn beispielsweise Denkmalschutzauflagen nicht eingehalten wurden“, blickt Damian zurück. Außerdem befasste er sich als Gerichtsvorsitzender mit den Befugnissen der Kirchengemeinden, des Landeskirchenrats, der Kirchenregierung und der Synode sowie dem Verhältnis dieser Organe der Landeskirche zueinander. „Das sind häufig Fragen, die keine breite Öffentlichkeit bekommen, aber sehr wichtig sind“, so Damian.

Im Ehrenamt kam dem Speyerer die Erfahrung aus seinem Hauptamt zu Gute. „Es gibt viele Parallelen zum staatlichen Recht, aber doch Besonderheiten im Kirchenrecht. Beispielsweise ist die Gewaltenteilung im presbyterial-synodalen Konstrukt enthalten, aber doch nicht eins zu eins übertragbar“, erklärt der pensionierte Jurist.

Sein Engagement für das kirchliche Gericht erklärte Damian mit seiner kirchlichen Bindung. Er sei mit Kirchenmusik sozialisiert worden, erzählt der 68-Jährige. „Es ist gut, dass der Stab jetzt an den neuen Vorsitzenden Harald Jenet weitergegeben wird“, sagt Damian. „Wie staatliche Gerichte sind auch die kirchlichen zeitgebunden“. Ihnen tue es gut, wenn sie nach gewisser Zeit neu besetzt würden und sich an die Zeit anpassen könnten.

Den Rechtsfrieden wiederherstellen

Damian geht zufrieden in den Ruhestand als Ehrenamtlicher: „Ich habe mir zum Abschluss meiner Tätigkeit zu Dokumentationszwecken nochmals alle von mir geführten Verfahren angeschaut. Dabei habe ich eine Akte mit einem Schriftsatz in Händen gehabt, der mich bis heute freut. Ein Kläger, der während des Verfahrens sehr unwirsch und konfrontativ aufgetreten war, schrieb nach dessen Abschluss, dass er den Glauben an die Gerechtigkeit wiedererlangt habe. Das hört man als Jurist gerne“, so der Speyerer.

Damians Anliegen war es immer, den „Rechtsfrieden zwischen den Streitparteien herzustellen. Dazu genügt häufig schon die Möglichkeit, gehört zu werden und Aufmerksamkeit zu bekommen“. Durch Kommunikation könne man viel erreichen, zieht Damian Resümee aus den vielfach einvernehmlichen Entscheidungen und Vergleichen, die er erzielen konnte. Geschätzt hat Damian die Zusammenarbeit mit den Kollegen im kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht. Dazu zählten neben dem Vorsitzenden ein rechtskundiger Beisitzer, eine geistliche Beisitzerin sowie zwei nicht-geistliche Beisitzer, „die meist aus der öffentlichen Verwaltung kamen und ihren praktischen Blick in die Entscheidungen einbrachten“.

Nach dem Abschied vom Kirchengerichtsvorsitz wird Damian weiter ehrenamtlich tätig sein: Er will sich bei den Kirchenwahlen am 29. November als Presbyter in seiner Kirchengemeinde aufstellen lassen und singt im Kirchenchor, „sobald Corona das Singen wieder zulässt“.