Rechtsstreit: Landauer Mitglieder können an Sitzungen der Landessynode teilnehmen  

Kirchengerichtshof verwirft Beschwerde

Speyer (lk). Die Beschwerde des Landauer Pfarrers Friedhelm Hans gegen die Eilentscheidung des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) ist vom Kirchengerichtshof der EKD verworfen worden. Somit können die Synodalen des Kirchenbezirks Landau, Volker Janke, Eberhard Rau und Ulrich Sarcinelli, bis zu einer endgültigen Entscheidung im laufenden Klageverfahren weiterhin an den Sitzungen der Landessynode teilnehmen. Der Kirchengerichtshof habe sich für nicht zuständig erklärt, teilte Oberkirchenrätin Karin Kessel am Dienstag mit.

In dem Rechtsstreit geht es um die drei von der Bezirkssynode Landau in die Landessynode gewählten Vertreter – den Landauer Dekan Volker Janke, Chefarzt Eberhard Rau und Politikwissenschaftler Ulrich Sarcinelli. Die Wahlen waren von Hans u.a. mit der Begründung angefochten worden, die beiden weltlichen Vertreter gehörten keinem Presbyterium an und dies sei in der Wahlsitzung nicht bekannt gewesen. Dies entspreche nicht dem Wesen der pfälzischen Landeskirche.

Sowohl Landeskirchenrat als auch Kirchenregierung hatten den Einspruch des Landauer Pfarrers als unbegründet zurückgewiesen. Eine Entscheidung über die hiergegen erhobene Klage steht noch aus. Die neu gewählten Landauer Landessynodalen sollten jedoch erst in ihre Ämter eingeführt werden, wenn das Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Landeskirche abgeschlossen sei. Dagegen wiederum hatten die drei Betroffenen mit einem Eilantrag vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgericht um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Das Gericht hatte ihrem Begehren antragsgemäß stattgegeben und die drei Synodalen vorläufig zur Landessynode zugelassen.