Kirchenasyl erfordert besondere Sensibilität
Mainz (rlp/lk). Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche sowie des Landkreistages Rheinland-Pfalz und des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz haben auf Einladung von Integrationsministerin Anne Spiegel und Innenminister Roger Lewentz in Mainz über den Umgang mit Kirchenasyl gesprochen. Die Gesprächsteilnehmer kamen darin überein, dass die bewährte Praxis in Rheinland-Pfalz, beim Kirchenasyl im Einzelfall im vertrauensvollen Dialog nach konfliktfreien Lösungen zu suchen, fortgeführt werden soll.
Integrationsministerin Anne Spiegel bedankte sich bei allen Beteiligten für die konstruktive und offene Gesprächsatmosphäre. Der dabei erzielte Konsens, Kirchenasyl grundsätzlich zu respektieren, um im Einzelfall nicht hinnehmbare humanitäre Härten zu vermeiden und eine erneute Überprüfung des Einzelfalls zu erreichen, stelle die Basis dar, auf der einvernehmliche Lösungen gefunden und auch umgesetzt werden könnten, sagte Spiegel. „Die gute vertrauensvolle Kommunikation der Beteiligten untereinander ist dabei bei allen Fällen von Kirchenasyl von entscheidender Bedeutung“, stellte die Integrationsministerin fest.
Innenminister Roger Lewentz erklärte, dass das Gespräch im Zeichen eines guten und vertrauensvollen Miteinanders aller Beteiligten gestanden habe. Der Umgang mit Kirchenasyl fordere von allen Beteiligten eine besondere Sensibilität. „Es gilt, an die bestehenden, bewährten Vereinbarungen zum Umgang mit Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz anzuknüpfen, um eine Zuspitzung im Einzelfall zu vermeiden“, sagte Lewentz.
Für den Landkreistag betonte dessen Geschäftsführender Direktor Burkhard Müller die übereinstimmende Meinung, dass „das sogenannte Kirchenasyl“ nicht als Rechtsgut im Sinne der Verfassung anzusehen sei. Es müssten jedoch Maßnahmen angedacht werden, „die die Kommunikation der beteiligten Stellen untereinander fördern“.
Nach Ansicht von Winfried Manns, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes, geht es darum, „in den Gemeinden deutlich zu machen, dass in den für die Betroffenen und Beteiligten zu klärenden Fällen alles getan worden ist, um eine hinnehmbare humanitäre Lösung zu finden“. Trotzdem müsse eine erkennbar rechtsstaatliche Entscheidung getroffen werden.
Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen, Oberkirchenrat Thomas Posern, betonte, dass das Kirchenasyl von den Kirchengemeinden nur als Ultima Ratio verstanden und nach reiflicher Abwägung aller Fakten gewährt werde. In diesen individuellen Ausnahmefällen müssten begründbare besondere Härten vorliegen. Es komme jetzt darauf an, „dass alle Beteiligten in konfliktträchtigen Einzelfällen eine sehr dichte Kommunikation pflegen, um auch in solchen Fällen zu Lösungen auf der Basis von Gesprächen und Vereinbarungen zu kommen“, sagte Posern. Wohlwissend, dass das Kirchenasyl kein Institut der staatlichen Rechtsordnung sei, liege der evangelischen Kirche sehr daran, dass das Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz auch von den kommunalen Behörden wie bislang geachtet und respektiert werde.
Für die rheinland-pfälzischen (Erz-) Diözesen dankte der Leiter des Katholischen Büros Mainz, Ordinariatsdirektor Dieter Skala, ausdrücklich „für den sensiblen und respektvollen Umgang mit dem Thema Kirchenasyl seitens der Landesregierung“. Darüber hinaus betonte auch er die dringende Notwendigkeit der frühzeitigen und ständigen gegenseitigen Information.