Neue Corona-Verordnung 

Keine Menschen von Gottesdiensten ausschließen

Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst will niemanden vom Gottesdienst ausschließen. Foto: lk/Landry.

Speyer (lk). Die frohe Botschaft von Liebe und Barmherzigkeit gilt allen Menschen. Die Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche der Pfalz, Dorothee Wüst, beruft sich in den Empfehlungen zur neuesten Corona-Verordnung für die pfälzischen Kirchengemeinden auf diese theologische Grundhaltung. „Die Regeln erlauben mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene vor Ort. Auch deshalb empfehlen wir weiterhin, sich impfen zu lassen. Doch wir raten dringend davon ab, Menschen, die dieses Kriterium nicht erfüllen, vom Gottesdienst auszuschließen, weil ein Kontingent ausgeschöpft ist“, teilt Wüst den evangelischen Pfarrämtern in einem Schreiben mit.

Das Land Rheinland-Pfalz erlaubt den Kirchen in der 26. Corona-Verordnung, die sogenannte „2G+“-Regel anzuwenden. Diese ermöglicht es, Gottesdienste mit Gemeindegesang ohne Abstand und Maskenpflicht zu feiern. Teilnehmen dürften unbegrenzt viele genesene oder geimpfte Personen (2G). Das Plus beschreibt die Möglichkeit, je nach Warnstufe 25, zehn oder fünf Nicht-Immunisierte zum Gottesdienst zuzulassen.

Bislang galt für die evangelischen Kirchengemeinden in Gottesdiensten drinnen wie draußen das Abstandsgebot und eine Anmeldung, falls die Sitzplätze ausgeschöpft sein könnten. Geimpfte und Genesene zählten dabei mit. Bei ausreichend Abstand konnten die Besucherinnen und Besucher die Maske abnehmen und gemeinsam singen. Wüst wies die Kirchengemeinden auf ihre Entscheidungshoheit hin, ob sie die bisher „eingeübten Routinen beibehalten“ oder die neueren „2G+“-Regeln aufgreifen, „um deutlich mehr Menschen den Besuch des Gottesdienstes zu ermöglichen als bislang“. Gleichzeitig betonte die Kirchenpräsidentin aber die gemeinsame Verantwortung: „Was wir als Kirche nicht dürfen: Menschen aufgrund ihres Impfstatus abweisen.“

Hintergrund: Rheinland-Pfalz hat in der 26. Corona-Verordnung vom 8. September ein Warnstufen-System sowie die sogenannte „2G+“-Regel eingeführt. Das Warnstufen-System bedeutet: Es werden nicht nur wie bisher die Neuinfektionen in sieben Tagen (Inzidenzen) gezählt, sondern auch die Anzahl der Neuaufnahmen von Corona-Kranken (Hospitalisierungsinzidenz) und die Anzahl der belegten Intensivbetten durch Corona-Kranke. Diese drei Indikatoren ergeben zusammen eine von drei Warnstufen, die jeder Landkreis oder jede kreisfreie Stadt veröffentlichen muss.

Die „2G+“-Regel bei Warnstufe 1 bedeutet für Kirchengemeinden: Sie können sich entscheiden, ob sie die Neuerung oder die bisherigen Regelungen für Gottesdienste anwenden. Die Neuerungen erlauben, dass ein Gottesdienst (im Freien oder in geschlossenen Räumen) ohne Abstandsgebot und ohne Maskenpflicht stattfinden kann. Dabei dürfen höchstens 25 Personen, die nicht genesen oder vollständig geimpft sind, teilnehmen sowie unbegrenzt viele genesene, vollständig geimpfte Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahren. 

Bei Warnstufe 2 reduziert sich die mögliche Höchstzahl der nicht immunisierten Personen auf zehn Personen, bei Warnstufe 3 auf fünf Personen. Bei einer Entscheidung für die „2G+“-Regelung muss die Kirchengemeinde vor dem Gottesdienstraum den Impf- oder Genesenennachweis jeder Person prüfen.