Erklärung von Kirchenpräsident Christian Schad zur Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Sterbehilfe 

Keine Geschäfte mit der Not anderer Menschen machen

Kirchenpräsident Christian Schad.

Bremen/Speyer (lk). Ich begrüße die Entscheidung des Bundestages, die ein Verbot organisierter Hilfe bei der Selbsttötung ausspricht – und so Sterbehilfevereinen die Grundlage ihres Handelns entzieht. Damit wird der geschäftsmäßigen Werbung für den Suizid und den auf Wiederholung angelegten Angeboten ein Riegel vorgeschoben. Niemand darf Geschäfte mit der Not von Menschen machen. 

Anders würde der oft verzweifelte und ambivalente Todeswunsch nicht mehr als Hilferuf verstanden, sondern es gäbe eine generelle Norm, ihm zu entsprechen. Der Weg zur Tötung auf Verlangen wäre, wie die Niederlande und Belgien zeigen, geebnet.

Ich heiße die Entscheidung des Bundestages auch deshalb der Situation sterbender Menschen für angemessen, weil sich damit die Rechtslage für Ärzte, die in tragischen Ausnahmefällen Suizidassistenz leisten, nicht verschärft hat. Somit ist die Differenz zwischen einer generellen Norm bzw. einem verbrieften Anspruch auf Suizidassistenz einerseits und einer individuellen Einzelentscheidung andererseits gewahrt.

Auch ist es ein entscheidender Unterschied, ob der behandelnde Arzt, der ein Vertrauensverhältnis zum Patienten aufgebaut hat, eine solche Entscheidung trifft, oder ob eine Organisation durch unbekannte Dritte in bewusst anonymer Atmosphäre Suizidassistenz leistet.

Dieses Urteil leitet auch dazu an, die Beweggründe, die zum Ruf nach assistiertem Suizid führen, ernst zu nehmen. Also die Angst vor langem, einsamen Sterben bzw. die Angst vor einer medizinischen Maximalversorgung, die das Sterben unnötig verlängert. Statt Beihilfe zum Suizid ist vielmehr Hilfe und Nähe beim Sterben gefordert; auch der situationsgerechte Übergang von einer Therapie zum palliativen Beistand im Sterben.

Insofern plädiere ich für eine Intensivierung der Palliativmedizin und eine flächendeckende Versorgung durch ambulante Hospizdienste bzw. stationäre Hospizhilfe.