Religionsunterricht 

In den eigenen Glauben einführen und andere verstehen lernen

Toleranz praktizieren: 32 Religionslehrerinnen und zwei -lehrer nach ihrer Bevollmächtigung mit Kirchenpräsident Schad (r.) Foto: lk/Jahn.

Bad Münster am Stein-Ebernburg (lk). Der Religionsunterricht hat nach Auffassung des pfälzischen Kirchenpräsidenten Christian Schad immer eine doppelte Aufgabe: in die eigene religiöse Tradition einzuführen und sie verständlich zu machen und Schüler zugleich dazu zu befähigen, sich mit anderen Religionen und Kulturen reflektiert auseinanderzusetzen.

Bei der Übergabe der Urkunden zur Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht (Vokatio) an 32 Lehrerinnen und zwei Lehrer erklärte Schad, dass der Religionsunterricht eine verständnisorientierte Anerkennung des Anderen fördere, auch einübe, mit Differenzen bedacht umzugehen – und insofern pluralismusfähig mache. „Damit trägt dieser aktiv zur Integration bei“, sagte Schad auf der Ebernburg.

Der Religionsunterricht sei ein öffentlicher Ort, an dem sich Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugungen begegneten, sagte der Kirchenpräsident. Hier könne Toleranz eingeübt und praktiziert werden, „eine Toleranz, die sich aus dem Glauben, aus dem Kern der Religion selbst, speist.“ Toleranz bedeute nicht gleichgültige Beliebigkeit, sie setze vielmehr voraus, „dass Menschen zu dem stehen, was sie im Innersten bindet und deshalb auch achtungsvoll mit dem umgehen, was anderen wichtig ist“, erklärte Schad.

Aufgabe des Religionsunterrichtes ist nach den Worten des Kirchenpräsidenten zudem, die Grenzen der Toleranz zu markieren. Wahre Toleranz finde ihre Grenze an der Intoleranz: „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, fundamentalistische Überlegenheitsbehauptungen oder die Rechtfertigung von Gewalt sind Haltungen, die elementare Bedingungen von Toleranz verneinen und deshalb ihrerseits keine Toleranz verdienen“, sagte Schad.

Der Religionsunterricht wird im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz erteilt von staatlichen und kirchlichen Lehrkräften. Die staatlichen Lehrkräfte benötigen eine kirchliche Bevollmächtigung. Der hauptamtlichen Tätigkeit von Pfarrern, aber auch von Religionspädagogen an Schulen, liegen Gestellungsverträge zugrunde, die zwischen dem Land und der Kirche abgeschlossen werden. Die Gemeindepfarrer erteilen nebenamtlich in der Regel vier Stunden Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Staatliche und kirchliche Religionslehrer sind in zwei Verbänden organisiert, die die eigene Fortbildung organisieren und den kollegialen Austausch ermöglichen.

Hintergrund: Der Religionsunterricht ist in Deutschland laut Grundgesetz (Artikel 7.3) ordentliches Lehrfach und damit staatliche Aufgabe. Zugleich gehört er in den Verantwortungsbereich der Kirchen, die nach Maßgabe ihrer Grundsätze über die Ziele und Inhalte des Unterrichtsfachs Religion entscheiden. So beteiligt sich nach dem Willen des Grundgesetzes die Kirche in der Gesellschaft an der Gestaltung von Schule und Bildung.

Mehr zum Thema