Kirchenverfassung 

Heilige Schrift bleibt Glaubensgrund

Die Kernaussage der Kirchenunion soll in die Verfassung einfließen. Foto: Unionslogo/lk

Speyer (lk). Ein Jahr nach dem 200. Jubiläum der Pfälzer Kirchenunion von Lutheranern und Reformierten hat die Synode der Evangelischen Kirche der Pfalz durch eine Verfassungsänderung eine Präzisierung ihres Bekenntnisstandes vorgenommen. Die Verfassung greife nun im Paragraf 2 eine zentrale Aussage der Gründungsurkunde der Landeskirche auf, nach der diese die altkirchlichen sowie die in den lutherischen und reformierten Kirchen gebräuchlichen Bekenntnisse „in gebührender Achtung“ halte, jedoch keine andere Lehrnorm als allein die Heilige Schrift anerkenne, erklärte Oberkirchenrat Dieter Lutz.

Der juristische Oberkirchenrat betonte, dass der Vorgang einer Bekenntnisbildung und Bekenntnisänderung kein Akt der Rechtsetzung, sondern des Glaubens sei. „Das Bekenntnis kann nicht einfach durch den kirchlichen Gesetzgeber grundlegend festgesetzt oder geändert werden“, sagte Lutz. Verbindlichkeit erlange ein gemeinsames Bekenntnis durch die Einigung der Glaubenden auf bestimmte zentrale Aussagen, die den Bekenntnisinhalt bilden. Daher achte die nun geänderte Verfassung „das freie Urteil in Glaubensfragen und regt das theologische Nachdenken an“.

Der ehemalige Oberkirchenrat und Kirchenhistoriker Klaus Bümlein rief in Erinnerung, dass die Bekenntnisfrage in der Pfalz seit Gründung der Unionskirche umstritten sei. Konservative hätten eine stärkere Geltung der Bekenntnisse gefordert. Liberale hätten kritische Fragen zu dem frühchristlichen Apostolischen Glaubensbekenntnis, wie zum lutherischen „Augsburger Bekenntnis“. „Die Konflikte durchziehen das 19. sowie das 20. Jahrhundert“, sagte Bümlein. Die Debatten rankten sich um die Frage, ob für eine evangelisch-protestantische Kirche eine Nachordnung der Bekenntnisse gegenüber der Bibel ausreiche.

Die unter den Pfälzer Theologen heftig umstrittene Frage, ob das überarbeitete Augsburger Bekenntnis auch als „offizielles Bekenntnis“ der Landeskirche gilt, verneinte Bümlein. Die Formulierung der „gebührenden Achtung“ in der Vereinigungsurkunde sei stets unangetastet geblieben und die Pfarrer würden bei ihrer Einführung in das Amt bis in die Gegenwart ausschließlich auf die Heilige Schrift hin „verpflichtet“.

Bümlein regte vor der Synode an, sich mit den alten Bekenntnissen insgesamt neu zu befassen. Die Achtung, die diesen Bekenntnissen  gebühre, könne man glaubhaft „durch eine Erklärung und Übersetzung für heute“ einlösen. Dazu gehöre eine „Achtsamkeit für neue Bekenntnisaussagen in heutiger Sprache und im ökumenischen Gespräch“, sagte Bümlein.