Kindertagesstätten 

Gemeinden sollen Träger bleiben

Referentinnen bei der Fachtagung. Foto: dwp.

Oberkirchenrat Manfred Sutter bei seiner Rede. Foto: dwp.

Speyer (dwp/lk). Im August 2019 hat der Landtag Rheinland-Pfalz das Kita-Zukunftsgesetz verabschiedet. Bei Leiterinnen, Mitarbeiterinnen und Trägervertretern der Kindertagesstätten blieben viele Fragen offen. Mitte November hat daraufhin die Diakonie Pfalz, Referat Kindertagesstätten, zu einer Fachveranstaltung unter dem Motto „Kita-Zukunftsgesetz – was nun?“ eingeladen. Über 300 Teilnehmerinnen informierten sich darüber, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt werden soll.

In ihrer Begrüßung sagte Sabine Jung, Leiterin der Abteilung Diakonisches Profil und Pflege, dass die aktuellen Entwicklungen und das neue Gesetz Kita-Leitungen und Beschäftigte verunsicherten. „Jetzt gilt es, unter den gegebenen Rahmenbedingungen des KiTa-Zukunftsgesetzes die Qualität in unseren Kitas weiter auszubauen. Wir wollen Bildung und Teilhabe aller Kinderweiter fördern – für uns als kirchlichen Träger heißt das auch religiöse und interreligiöse Bildung“, so Jung.

Oberkirchenrat Manfred Sutter teilte den Teilnehmerinnen die Perspektive der Landeskirche mit: „Es ist uns ein großes Anliegen, dass unsere Gemeinden weiterhin Träger von Kindertagesstätten sein können“. Allerdings habe das Kita-Zukunftsgesetz die Hoffnung auf eine deutliche finanzielle Entlastung der freien Träger nicht erfüllt. Das Gesetz verweise auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, so Sutter. „Wir müssen in den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und Kommunen die erforderliche deutliche Reduzierung unserer Kosten erreichen“, sagte der Oberkirchenrat. Betriebsbedingten Kündigungen würde es aber nicht geben.

Im Anschluss wurden die Verantwortlichkeiten im KiTa-System in den Blick genommen. Xenia Roth, stellvertretende Leiterin der Abteilung Frühe Bildung des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums, sagte, dass auch mit dem neuen Kita-Gesetz der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig für die Erfüllung des Rechtsanspruchs sei, den Bedarf und die Finanzierung plane. „Das Land begrüßt Trägervielfalt“, so Roth. Einzelheiten zur Ausführung des Kita-Gesetzes würden noch in einer Rechtsverordnung geregelt.

Ingo Klein, Gewerkschaftssekretär der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz, ermutigte die Zuhörerinnen dazu, „Aufgaben und Ressourcen zu klären und die eigenen Möglichkeiten hinsichtlich des künftigen pädagogischen Konzepts auszuloten“. Gloria Marinello, Leiterin des Referats Kindertagesstätten im Diakonischen Werk Pfalz, sicherte den evangelischen Kitas der Landeskirche Unterstützung zu. „Die Fachberatung ist inhaltlich und methodisch gut darauf vorbereitet, bei der Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes zu unterstützen. Wir haben sowohl den Ressourceneinsatz als auch die Qualitätssicherung im Blick“, so Marinello.

Hintergrund: Das Referat Kindertagesstätten des Diakonischen Werkes der Pfalz begleitet die evangelischen Kindertagesstätten im Rahmen der Fachberatung bei der Umsetzung des KiTa-Zukunftsgesetzes. Ziel ist es dabei, die qualitätsvolle evangelische Kindertagesstätten-Arbeit auch unter den neuen Rahmenbedingungen zu sichern.