Klage abgewiesen 

Führungszeugnisse für Presbyterinnen und Presbyter sind rechtens

Foto: Muster Bundesjustizamt

Schifferstadt/Speyer (lk). Haupt- und Ehrenamtliche müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das gilt nicht nur für kirchliche Mitarbeitende, die direkt in die Kinder- und Jugendarbeit eingebunden sind. Die Vorlage gilt ebenso allen Mitgliedern eines Presbyteriums, also dem Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Der Grund: Die Null-Toleranz-Politik der Evangelischen Kirche der Pfalz. Das Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, das die Landessynode 2019 beschlossen hat, mache die Vorgabe möglich und nötig, urteilte das Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Landeskirche am Donnerstag, 17. Februar in Neustadt an der Weinstraße.

Presbyterien mit Vorbildfunktion

Geklagt hatten vier Presbyter aus Schifferstadt. Sie unterstützen die Ziele der Landeskirche, sahen sich aber vorverurteilt und verwiesen auf ihre Persönlichkeitsrechte. Das Gericht urteilte, der Eingriff in die persönlichen Rechte sei aufgrund des „übergeordneten Ziels“ verhältnismäßig. Der Vorsitzende des Kirchengerichts und Präsident des Landgerichts Frankenthal, Harald Jenet, betonte in der Urteilsbegründung, dass das gesamte Presbyterium als Kirchenleitung vor Ort gefragt sei, mit dem Thema Missbrauch vorbildlich umzugehen. 

Oberkirchenrätin Bettina Wilhelm reagiert erfreut auf das Urteil. Bereits seit 2011 engagiert sie sich als landeskirchliche Beauftragte gegen Missbrauch und sexualisierte Gewalt. „Ich begrüße es, dass die Rechtslage zum Führungszeugnis geklärt ist. Niemand wird dadurch vorverurteilt, sondern alle Ehrenamtlichen mit Leitungsverantwortung werden mit in die Pflicht genommen, Übergriffe oder gar Straftaten zu verhindern“, stellt Wilhelm klar. Das gelte auf allen Ebenen und in allen Bereichen. 

Alle in die Pflicht nehmen

In der Landeskirche gäbe es verschiedene Anlaufstellen und Ansprechpersonen für Missbrauchsfälle. Ebenso Maßnahmen zur Prävention und Intervention bei sexuellen Übergriffen, die auch von den Presbyterien umgesetzt werden müssen. Das Thema werde die Kirche weiterhin intensiv beschäftigen. „Was wir rechtlich regeln können, sollten wir regeln, was wir tun können, weiterhin tun - mit allen Hebeln und an allen Stellen. Das ist unsere Aufgabe“, bekräftigt Bettina Wilhelm die Haltung der Landeskirche.