Religionsunterricht 

Förderung des eigenen Glaubens und Anerkennung des Anderen

Die neuen Religionslehrerinnen und -lehrer mit Kirchenpräsident Christian Schad (2.v.l.) und Kirchenrat Thomas Niederberger mit Pfarrer Michael Landgraf. Foto: lk/Jahn.

Neustadt (lk). 16 Lehrerinnen und vier Lehrer haben die Bevollmächtigung zur Erteilung des Religionsunterrichtes erhalten. Bei der Urkundenübergabe in Neustadt wandte sich Kirchenpräsident Christian Schad mit anerkennenden Worten an die jungen Lehrkräfte. Der Religionsunterricht spiele eine „zentrale Rolle“ zur Identitätsbildung und trage zu einem „Ethos aktiver Toleranz“ bei. Dies führe dazu, „dass Menschen zu dem stehen, was sie im Innersten bindet und deshalb auch achtungsvoll mit dem umgehen, was Anderen wichtig ist“, sagte Schad.

Eine Toleranz aus Überzeugung verbinde das Bekennen des eigenen Glaubens mit dem Respekt den Menschen gegenüber, die einen anderen Glauben haben oder ohne Glauben leben wollen, sagte der Kirchenpräsident. So könnten Unterschiede ehrlich ausgetragen und konstruktiv aufeinander bezogen werden. Der Religionsunterricht habe eine doppelte Aufgabe: in die eigene religiöse Tradition einzuführen und sie verständlich zu machen sowie dazu zu befähigen, sich mit anderen Religionen und Kulturen zu verständigen. „Der Religionsunterricht fördert somit eine verständnisorientierte Anerkennung des Anderen, macht pluralismusfähig und trägt damit aktiv zur Integration bei“, erklärte Schad.

Mit dem gemeinsamen Gottesdienst und der Überreichung der Urkunden endete ein intensiver Studientag. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer setzten sich aus jungen Lehrkräften aller Schularten zusammen. Sie befassten sich schwerpunktmäßig mit der inhaltlich-didaktischen Gestaltung des Religionsunterrichts. Thomas Niederberger, Leiter des Amtes für Religionsunterricht in der Landeskirche, schätzt den Erfahrungsaustausch über die Grenzen der Schularten hinweg. Die Kirche verpflichte sich, die Religionslehrerinnen bei ihrer Arbeit durch Beratung, Fortbildung und geistliche Begleitung zu unterstützen.

Hintergrund: Der Religionsunterricht ist in Deutschland laut Grundgesetz ordentliches Lehrfach und damit staatliche Aufgabe. Zugleich gehört er in den Verantwortungsbereich der Kirchen, die nach Maßgabe ihrer Grundsätze über die Ziele und Inhalte des Unterrichtsfachs Religion entscheiden. So beteiligt sich nach dem Willen des Grundgesetzes die Kirche in der Gesellschaft an der Gestaltung von Schule und Bildung.