Kirchenpräsident Schad: Das Kloster ist Ort der Kommunikation, der Kultur und des Kultus 

Erika Schweizer als neue Äbtissin in Heiligengrabe eingeführt

Die neue Äbtissin im Kloster Stift zum Heiligengrabe, Erika Schweizer (Mitte), ihre Vorgängerin, Ruhestandspfarrerin Friederike Rupprecht, und Kirchenpräsident Christian Schad. Foto: lk

Heiligengrabe (lk). Die westfälische Pfarrerin Erika Schweizer ist in einem festlichen Gottesdienst im Kloster Stift zum Heiligengrabe in der Prignitz als neue Äbtissin eingeführt worden. Zuvor hatte der Vorsitzende der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK), Kirchenpräsident Christian Schad, die scheidende Äbtissin, Ruhestandspfarrerin Friederike Rupprecht, aus ihrem Amt verabschiedet.

Vierzehn Jahre lang hatte die badische Pfarrerin Rupprecht dem seit der Reformationszeit evangelischen Stift vorgestanden, seinen aus internen und externen Stiftsfrauen bestehenden Konvent geleitet und dabei vor allem das geistliche Leben durch Tagzeitengebete neu belebt. Unermüdlich und mit sichtbarem Erfolg habe sie die Sanierung der Liegenschaften des Klosters betrieben und zu einem „Ort der Kommunikation, der Kultur und des Kultus entwickelt“, sagte der UEK-Vorsitzende. „Wir sind von Herzen dankbar, dass Gott Sie hierher geführt hat, und Sie mehr als 14 Jahre hinweg das Amt der Äbtissin in Größe und Demut hat ausüben lassen“, so Schad zur scheidenden Äbtissin.

Rupprechts Nachfolgerin, Erika Schweizer, habe von Anfang an diesen Ort als „Kraftort“ erfahren, „der seit Jahrhunderten durchbetet ist, getränkt mit dem Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit, erfüllt von der Kraft des Evangeliums“, sagte Schad. Erika Schweizer war im vergangenen Jahr zur neuen Äbtissin gewählt worden. Die 1957 in Paderborn geborene Schweizer studierte evangelische Theologie in Göttingen, Marburg und Tübingen, wo sie ihr Vikariat absolvierte. Danach kehrte sie in ihre westfälische Heimat zurück und arbeitete als Gemeindepfarrerin in Warendorf und Münster. Nach einer Auszeit, in der sie ihren Doktortitel in Theologie machte, war sie in den vergangenen sieben Jahren als Seelsorgerin in der Psychiatrie tätig.

Das 1257 gegründete und 1548 zur Reformation übergegangene Kloster Stift zum Heiligengrabe in der Prignitz (Brandenburg) unterstand gemäß dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 dem jeweiligen Landesherrn. Der preußische König Friedrich Wilhelm IV übertrug 1853 das Kloster dem Evangelischen Oberkirchenrat der Altpreußischen Union, dessen Rechtsnachfolger die UEK ist. Nach 1989 wurde das Kloster im Geist zisterziensischer und protestantischer Tradition neu aufgebaut. In den Gebäuden des Klosters sind heute neben dem Konvent der Stiftsdamen auch eine Jugendbauhütte untergebracht. Einkehrtage, Ausstellungen und Konzerte gehören zum Programmangebot.

Die Union Evangelischer Kirchen in der EKD arbeitet als Zusammenschluss evangelischer Kirchen mit Sitz Hannover im Kirchenamt der EKD. Die Union der zwölf Mitgliedskirchen hat den Rechtsstatus einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Vollkonferenz und das Präsidium sind die handelnden Organe der UEK. Sie werden unterstützt durch die Ausschüsse und das Amt der UEK.

Kontakt: Kloster Stift zum Heiligengrabe, Stiftgelände 1, 16909 Heiligengrabe, E-Mail: klosterstiftzumheiligengrabe@t-online.de.