Landespfarrer Albrecht Bähr zeigt sich empört über die Kritik – "Das entspricht nicht den Tatsachen" 

Diakonie weist Vorwürfe des Landesrechnungshofes zurück

Landesdiakoniepfarrer Albrecht Bähr.

Speyer (dwp). Der Landespfarrer für Diakonie und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz, Albrecht Bähr, hat die Kritik des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz an den angeblich zu hohen Kosten für Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zurückgewiesen. „Der Bericht entspricht nicht den Tatsachen!“, erklärt Bähr.

Laut Landesrechnungshof zahle das Land Rheinland-Pfalz den Behindertenwerkstätten zu viel Geld – 30 Millionen mehr als andere Bundesländer im Schnitt. Allerdings basiere diese Berechnung auf den bundesweit ermittelten durchschnittlichen Fallkosten. „Nicht berücksichtigt ist, dass die Pflegesätze der neuen Bundesländer mit einfließen und dabei die Personalkosten in den neuen Bundesländern deutlich niedriger liegen als in den westlichen Bundesländern“, betont Bähr. Zudem seien in anderen Bundesländern mit niedrigeren Tagessätzen die Fahrkosten und die Sozialversicherungsbeiträge nicht enthalten und würden extra abgerechnet. Diese Kosten seien in Rheinland-Pfalz aber Bestandteil des Tagessatzes.

Auch die Kritik an der Höhe des Tagessatzes von 46 Euro für Menschen mit Behinderung sei falsch. „Ein Blick auf die Zahlen relativiert den hohen Kostenanstieg“, so Bähr. Das Durchschnittsentgelt, eine Rechengröße in der Sozialversicherung, habe sich von 1985 bis 2011 von 18.041 Euro auf 32.100 Euro erhöht. Die Zunahme der Plätze von 5.000 auf 14.600 im Zeitraum von 1985 bis 2011 sei laut Consens-Studie zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung Ausdruck des steigenden Bedarfs. Die Flächenländer wiesen nach dieser Studie eine Ausstattung mit Werkstattplätzen von 3,52 bis 4,47 pro 1.000 Einwohner aus. Rheinland-Pfalz liege hier im Mittelfeld. Der Landesrechnungshof kritisiert die pauschale Entgeltanhebung: Sie führe im Ergebnis zu überhöhten Finanzierungen. Das Gegenteil sei der Fall. Die fehlenden Vereinbarungen verhinderten bedarfsgerechte Vergütungsverhandlungen. „Die pauschalen Entgelterhöhungen decken seit Jahren die Lohnkostensteigerungen nicht mehr ab“, erläutert Bähr.

Weiterhin spricht der Landesrechnungshof von nicht sachgerecht bemessenen Personalschlüsseln, da der rheinland-pfälzische Schlüssel über dem der Werkstättenverordnung liegt. Bei den in der Werkstättenverordnung festgelegten Schlüsseln handelt es sich um den minimalen Konsens aller Bundesländer. „Wir sind der Meinung: Die verbesserten Personalschlüssel führen zu einer individuelleren und differenzierteren Förderung, Bildung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Ihr Streichen würde zu einem direkten Qualitätsverlust für die Menschen mit Behinderung führen. Darüber hinaus wäre die Höhe ihres Werkstattlohnes gefährdet. Aber auch der Verbleib in der Werkstatt wäre bei einigen Menschen mit Behinderung ohne den Einsatz von Zusatzkräften in Frage gestellt. Alternativ müssten sie eine Tagesförderstätte mit deutlich höheren Kosten als die Werkstattkosten besuchen“, sagt Bähr.

„Wir verwahren uns insgesamt gegen den vom Landesrechnungshof erweckten Eindruck, die rheinland-pfälzischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung seien überfinanziert und hier würden unkontrolliert Millionen an Steuergeldern versanden“, so Bähr. Er sei mehr als irritiert darüber, dass es der Rechnungshof nicht als nötig erachte, die verschiedenartige Ausgestaltung der Tagessätze oder das Zustandekommen der Personalschlüssel und die damit erzielte qualitativ hochwertige Arbeit in den rheinland-pfälzischen Behindertenwerkstätten zu berücksichtigen.