Synodenbeschluss 

"Kirchliche Prägung sichern"

Gesetz zur privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit. Foto: lk

Kaiserslautern (lk). In Ausnahmefällen können kirchliche Werke und Einrichtungen auch Personen einstellen, die keiner christlichen Kirche angehören. Das hat die Landessynode in Kaiserslautern beschlossen. Damit reagiere man vor allem auf Schwierigkeiten bei der Besetzung von Stellen in bestimmten Bereichen der Diakonie, erklärte Oberkirchenrat Dieter Lutz in Kaiserslautern. Der Kernbereich kirchlichen Handelns, Verkündigung, Seelsorge, christliche Unterweisung und Leitung bleibe von der Regelung unberührt. 

Die Einstellung nichtchristlicher Mitarbeiter erfolge dann, wenn andere geeignete Personen nicht zu gewinnen seien, sagte der juristische Oberkirchenrat. Die Anstellungsträger seien in der Pflicht, ihre nichtkirchlichen Mitarbeiter mit den christlichen Grundsätzen der Arbeit vertraut zu machen. Dazu müssten Fort- und Weiterbildungen zu Themen des Glaubens und des christlichen Menschenbildes angeboten werden, sagte Lutz. Der Ausnahmecharakter, den das „Gesetz über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit“ vorsehe, gewährleiste jedoch, dass in den kirchlichen Einrichtungen überwiegend Christen tätig seien. „Dies ist ein wesentlicher Beitrag dazu, die kirchliche Prägung der Einrichtungen zu sichern“, sage Lutz. 

In der pfälzischen Diakonie sind rund 11.000 Personen beschäftigt, davon gehören schätzungsweise zehn Prozent keiner Kirche an.