Krankenhausseelsorge 

Das christliche Profil schärfen

Domkapitular Franz Vogelgesang, Oberkirchenrat Manfred Sutter, Diözesanbeauftragte Susanne Laun (v.re.). Fotos: Landry

Speyer (lk/is). Das Bistum Speyer und die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) verstärken ihre Zusammenarbeit in der Krankenhausseelsorge. Oberkirchenrat Manfred Sutter und Domkapitular Franz Vogelgesang unterzeichneten heute dazu eine Rahmenvereinbarung. Dies sei ein „weiterer ökumenischer Glanzpunkt“, der den vor vier Jahren von beiden Kirchenleitungen beschlossenen Leitfaden mit Leben erfülle, erklärte Sutter. Mit der Vereinbarung werde das christliche Zeugnis im öffentlichen Raum des Krankenhauses verstärkt, betonte die zuständige Diözesanbeauftragte Susanne Laun.

An 38 Klinikstandorten arbeiten nach Angaben der Verantwortlichen 38 katholische und 39 protestantische Seelsorgerinnen und Seelsorger. Dabei werde bereits an vielen Orten zusammengearbeitet, die Rahmenvereinbarung trage jedoch dafür Sorge, dass das ökumenische Miteinander nicht von Personen abhängig sei, erklärten Laun und Sutter. Ausgangspunkt sei die Erfahrung der Krankenhausseelsorgerinnen und -seelsorger gewesen, dass Patienten wie Klinikmitarbeiter „die Kirche“ nicht konfessionell verschieden, sondern als Einheit wahrnehmen.

Für Pfarrerin Sabine Hofäcker, Vorsitzende des evangelischen Vertrauensrates, bedarf es auch eines einheitlichen Bildes nach außen, da im Bereich der Krankenhäuser viele andere Religionen unterwegs seien, um „ihre“ Patienten seelsorgerlich zu begleiten. Birgit Weber vom katholischen Sprecherrat betonte, dass die Rahmenvereinbarung auch eine „Selbstverpflichtung“ der katholischen und protestantischen Seelsorgerinnen und Seelsorger sei, die Ökumene zu leben.

Die vier Seiten umfassende Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit auf den Ebenen der beiden konfessionellen Fachkonferenzen und der Kirchenleitungen. Die hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger vor Ort sind aufgefordert, für die jeweiligen Klinikstandorte eine eigene Vereinbarung zu treffen. In dieser sollen dann Absprachen über gemeinsame Dienstbesprechungen, die Nutzung von Andachts- und Abschiedsräumen oder die Klärung der An- und Abwesenheitszeiten und der Rufbereitschaften geregelt werden. Ebenso solle geprüft werden, ob es für das jeweilige Krankenhaus ein von beiden Konfessionen getragenes, gemeinsames Seelsorgekonzept geben kann.

Domkapitular Franz Vogelgesang und Oberkirchenrat Manfred Sutter unterstrichen, dass es bei den Beratungen zum Rahmenvertrag vor allem um gemeinsame Standards und die weitere Professionalisierung der Arbeit gegangen sei, um damit das Profil zu schärfen. Freilich sei aufgrund der künftigen Personalentwicklung in Bistum und Landeskirche über eine kooperative Ökumene hinaus verstärkt eine arbeitsteilige oder möglicherweise auch stellvertretende kirchliche Präsenz in Betracht zu ziehen.

Bis September 2019 sollen nach dem Plan von Bistum und Landeskirche die Seelsorgerinnen und Seelsorger vor Ort ihre Vereinbarungen treffen. Nach drei Jahren werden dann die Erfahrungen ausgewertet.