Presbyteriumswahlen 

Kandidatensuche vereinfachen

Stimmungsbild: Die Synode hat sich auf Eckpunkte zur Reform des Wahlrechts verständigt.

Oberkirchenrat Dieter Lutz

Speyer (lk). Mit Blick auf die Presbyteriumswahlen 2020 hat die Landessynode Eckpunkte für eine Reform des Wahlrechts auf den Weg gebracht. Ziel sei es vor allem, die Suche nach geeigneten Kandidaten zu erleichtern, erklärte Oberkirchenrat Dieter Lutz. Die Abstimmung über die Eckpunkte zur Wahlrechtsreform gebe ein Stimmungsbild wieder. Mit ihrer Positionierung ermögliche es die Synode interessierten Gemeindemitgliedern, sich in einem Presbyterium zu engagieren. Über das neue Wahlgesetz selbst werde die Landessynode in einer ihrer nächsten Tagungen entscheiden.

Die Landessynode hat sich u.a. dafür ausgesprochen, dass in den Gemeinden je nach Größe die Zahl der zu wählenden Presbyteriumsmitglieder und somit die Zahl der benötigten Kandidaten reduziert oder erhöht werden kann. Einem Presbyterium müssen aber wie bisher mindestens vier Presbyter angehören. Außerdem soll für die Wahlunterlagen die so genannte „leichte Sprache“ gelten, um Menschen mit Handicap die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern.

Keine Mehrheit fanden die Vorschläge, das Wählbarkeitsalter von 18 auf 16 herabzusetzen und bei der Presbyteriumswahl 2020 auch online die Stimme abgeben zu können. Dagegen sprächen ein zu hoher Kosten- und Verwaltungsaufwand sowie Datenschutzgründe. Das Beispiel der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck habe zudem gezeigt, dass die Möglichkeit, online zu wählen, keine nennenswerte Erhöhung der Wahlbeteiligung ergeben habe, so Lutz.

Mit Blick auf die Wahlen zur Landes- und zur Bezirkssynode sollen Wahlanfechtungen keine aufschiebende Wirkung haben. Das heißt, Synodale, deren Wahl in Frage steht, würden dennoch eingeführt und könnten während des Einspruchsverfahrens bis zur rechtskräftigen Ungültigkeitserklärung ihrer Wahl rechtswirksam in der Landes-, bzw. Bezirkssynode mitwirken. Damit werde sichergestellt, dass die Gremien handlungsfähig bleiben, erklärte Oberkirchenrat Dieter Lutz.

Der Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz gehören 70 Synodale an – 46 weltliche und 24 geistliche. Acht der 70 Mitglieder sind berufen, davon zwei als Jugendvertreter. Synodalpräsident ist der Kaiserslauterer Jurist Hermann Lorenz. Dem Präsidium gehören außerdem der Dekan des Kirchenbezirks An Alsenz und Lauter, Matthias Schwarz, als erster Vizepräsident und Ministerialrat Joachim Schäfer aus Birkenheide als zweiter Vizepräsident sowie Rommi Keller-Hilgert und Daniela Freyer als Beisitzerinnen an. Die Landessynode ist als kirchliche Volksvertretung die Inhaberin der Kirchengewalt. Sie trifft wesentliche Entscheidungen in den geistlichen, rechtlichen und finanziellen Bereichen der Landeskirche. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Die Landessynode kommt in der Regel zwei Mal im Jahr zusammen, im Frühjahr und im Herbst. Die nächste Tagung findet vom 30. November bis 2. Dezember in Speyer statt.