Speyer (lk). Die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz kommt vom 20. bis 22. November zu ihrer Herbsttagung in der Eventhalle „Hangar 10“ im Technik Museum Speyer zusammen. Im Mittelpunkt der Beratungen stehen zentrale Gesetzesvorhaben im Rahmen des Zukunfts- und Priorisierungsprozesses („Prio-Prozess“) sowie die Wahl einer weltlichen Oberkirchenrätin als Nachfolgerin von Oberkirchenrätin Karin Kessel.
Mit der Herbsttagung werden noch keine strukturverändernden Gesetze beschlossen. Die Synode beginnt vielmehr den Weg des kirchlichen Gesetzgebungsverfahrens: Sie nimmt die Entwürfe entgegen und beschließt, das vor einer abschließenden Entscheidung gebotene Beteiligungsverfahren einzuleiten. Presbyterien, Bezirkssynoden sowie Interessenvertretungen der Beschäftigten erhalten so Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Kursbestimmungen im Prio-Prozess – Start des Gesetzgebungsverfahrens
Mit einer ganzen Reihe von Entwürfen zu Kirchengesetzen setzt die Synode die im Frühjahr 2025 beratenen Eckpunkte des Prio-Prozesses in eine neue Umsetzungsphase unter dem Titel #kirche.mutig.machen um. Die damals beschlossenen Eckpunkte sollen nun im Verlauf der nächsten Synodaltagungen bis Frühjahr 2027 in rechtlich verbindliche Regelungen und tragfähige Konzepte überführt werden.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem:
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kirchenverfassung:
- Die Kirchenverfassung wird umfassend überarbeitet. Ziel ist, die Leitungs- und Verantwortungsstrukturen der Kirche an die zukünftige Gestalt mit größeren Kirchenbezirken, regional arbeitenden Teams („Regioteams“) und vielfältigen Gemeindeformen anzupassen und die Rolle der Ortskirchengemeinden klar zu definieren.
- Entwurf eines Gesetzes zur Kirchenbezirksreform (KiBRG):
- Der Entwurf sieht vor, die derzeitigen Kirchenbezirke zu vier größeren Kirchenbezirken zusammenzuführen – mit einem Starttermin zum 1. Januar 2029. Ziel ist es, Leitung zu bündeln, Verwaltung zu vereinfachen und Ressourcen gerechter zu verteilen, ohne die Präsenz der Kirche in der Fläche aufzugeben.
- Entwurf eines Kirchlichen Kitaträgergesetzes:
- Alle protestantischen Kindertagesstätten im Gebiet der Landeskirche sollen langfristig unter einem gemeinsamen kirchlichen Träger zusammengeführt werden. Der neue Träger wird als unselbständige Einrichtung der Landeskirche mit eigener Wirtschaftsführung organisiert und übernimmt Schritt für Schritt die bisherige Trägerschaft der Gemeinden und Bezirke – mit einem zeitlichen Errichtungsziel spätestens 2030. Ziel ist eine dauerhaft verlässliche, professionelle Trägerstruktur bei gleichzeitiger Verankerung in den Gemeinden.
- Entwurf eines Kirchenverwaltungsgesetzes (gemeinsame Kirchenverwaltung):
- Verwaltungsaufgaben von Landeskirche, Kirchenbezirken und Kirchengemeinden sollen in einer gemeinsamen Kirchenverwaltung gebündelt werden. So sollen Standards vereinheitlicht und Ehren- wie Hauptamtliche vor Ort spürbar entlastet werden.
Für die genannten Vorlagen gilt: Die Landessynode nimmt die Entwürfe entgegen und beschließt jeweils, das kirchliche Beteiligungsverfahren zu starten. Erst nach Auswertung der Rückmeldungen aus Gemeinden, Kirchenbezirken und Interessenvertretungen können in späteren Tagungen abschließende Entscheidungen über die Gesetze getroffen werden.
Ziel der Reformen ist es, Strukturen zu vereinfachen, Verwaltung zu bündeln und Haupt- und Ehrenamtliche zu entlasten – damit mehr Zeit für Seelsorge, Verkündigung und Gemeindeleben bleibt.
Wahl einer weltlichen Oberkirchenrätin
Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung ist die Wahl einer weltlichen Oberkirchenrätin als Nachfolgerin von Oberkirchenrätin Karin Kessel. Zuvor stellen sich die Kandidatinnen der Landessynode vor; auf Antrag ist eine Personaldebatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit möglich.
Das Aufgabengebiet umfasst das gesamte Finanz-, Verwaltungs- und Bauwesen der Landeskirche. Oberkirchenrätinnen und Oberkirchenräte werden in der Pfälzischen Landeskirche auf die Dauer von sieben Jahren gewählt, Wiederwahl ist möglich. Sie leiten die einzelnen Dezernate des Landeskirchenrates, der obersten Behörde der Landeskirche. Den Vorsitz im Kollegium führt die Kirchenpräsidentin beziehungsweise der Kirchenpräsident.
Klimaschutz und Umgang mit Extremismus im Blick
Mit dem Klimaschutzbericht 2024 – Auffälligkeiten, Erfolge und Perspektiven zieht die Landeskirche eine Bilanz ihrer bisherigen Klimaschutzbemühungen. Die Synode berät darüber, welche nächsten Schritte nötig sind – etwa der zügige Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme und weitere Effizienzmaßnahmen.
Unter der Überschrift „Kirche und Extremismus“ diskutieren die Synodalen, wie sich die Evangelische Kirche der Pfalz klar gegenüber extremistischen Haltungen positioniert, demokratische Kultur stärkt und Gemeinden im Umgang mit extremistischen Positionen unterstützt. Die Vorlage beleuchtet unterschiedliche Erscheinungsformen von Extremismus, fragt nach möglichen Berührungspunkten im kirchlichen Alltag und formuliert Empfehlungen für Bildungsarbeit, kirchliche Stellungnahmen und den Umgang mit entsprechenden Vorfällen.
#kirche.mutig.machen – der Zukunfts- und Beteiligungsprozess
Die Tagung beginnt am Donnerstag, 20. November, um 9 Uhr mit einem Gottesdienst mit Abendmahl in der Eventhalle „Hangar 10“ im Technik Museum Speyer. Im Anschluss stellt Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst gemeinsam mit dem Projektteam das neue Prozessdesign des Zukunfts- und Beteiligungsprozesses #kirche.mutig.machen vor.
Nach den Eckpunkt-Beschlüssen der Synode im Mai 2025 markiert #kirche.mutig.machen den Übergang von der konzeptionellen in eine strukturierte Umsetzungsphase. Der Prozess verbindet „harte Faktoren“ – also rechtliche und strukturelle Anpassungen wie Verfassungsänderung, Kirchenbezirksreform, Kita-Träger- und Kirchenverwaltungsgesetz – mit „weichen Faktoren“ wie der Entwicklung neuer Formen des Zusammenarbeitens, der gesamtkirchlichen Arbeit und Fragen der Kulturveränderung. Die Landessynode versteht sich dabei ausdrücklich als „lernende Synode“, die Zwischenstände aufnimmt, Rückmeldungen aus den Gemeinden einholt und auf dieser Basis Entscheidungen vorbereitet.
Ein Vortrag von Prof. Dr. Hellmut Zschoch zur „presbyterial-synodalen“ Kirchenordnung im geschichtlichen Wandel nimmt ergänzend in den Blick, wie sich Leitung und Teilhabe in der Kirche entwickelt haben und welche Impulse sich daraus für die anstehenden Entscheidungen ergeben.
Die Tagung der Landessynode ist öffentlich und wird im Livestream übertragen:
www.youtube.com/@evkirchepfalz

