Kirche und Homosexualität 

Landauer Dekan: „Gottes Segen gilt allen liebenden Menschen.“

Seit 2002 werden gleichgeschlechtliche Paare in der Evangelischen Kirche der Pfalz gesegnet, seit 2019 sind homo- und heterosexuelle Trauungen gleichgestellt.

In Landau werden seit einigen Wochen Diskussionen über das Verhältnis von Kirchen und Religionsgemeinschaften zu Homosexualität und gleichgeschlechtlicher Ehe geführt. Nachdem bislang freikirchliche Gemeinschaften im Fokus standen, ist es dem Landauer Dekan Volker Janke ein Anliegen, die Haltung der Evangelischen Kirche der Pfalz öffentlich in Erinnerung zu rufen.

„Unsere Landessynode hat schon vor zwanzig Jahren mit großer Mehrheit beschlossen, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen. Seit 2019 ist die Trauung homosexueller Paare der Trauung heterosexueller Paare gleichgestellt. Und das mit einem einstimmigen Beschluss. In beiden Fällen haben wir als Kirche viel diskutiert – und das vor allem theologisch. Und unsere Haltung ist klar: Gottes Segen gilt allen liebenden Menschen“, legt Janke dar.

Gott steht für die Vielfalt der Schöpfung

Die aktuelle Auseinandersetzung in Landau könne den Eindruck erwecken, die evangelische Landeskirche schließe homosexuelle Menschen von Gottes Segen aus, ärgert sich der Landauer Dekan: „Denn genau das Gegenteil ist der Fall. Außerdem ist die Auslegung der von manchen in der Debatte immer wieder ins Feld geführten Bibelstellen zum Thema Homosexualität für mich theologisch nicht nachvollziehbar. Sie ist überholt und hält einer differenzierten theologisch-wissenschaftlichen Betrachtung nicht stand. Die Bibel berichtet an keiner Stelle von einem Gott, der liebende Menschen diskriminiert oder ausgrenzt. Gott ist nicht homophob sondern steht für die Vielfalt der Schöpfung in all ihren bunten Facetten.“

Geschlechtervielfalt hat einen Platz in der Kirche

In ihrem Bericht vor der Landessynode im Mai 2023 machte Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst deutlich, dass der Diskurs zu Fragen sexueller Orientierung in der Landeskirche dennoch nicht abgeschlossen sei, etwa wenn es um Personen aus dem queeren Spektrum gehe: „Wir alle gehören in das bunte Bild von Gottes guter Schöpfung, haben alle das Recht, uns mit unserer Persönlichkeit so zu entwickeln und zu entfalten, wie es uns gemäß ist. Und wir alle haben ein Recht darauf, auch im Raum der Kirche einen Platz zu finden, der zu uns passt.“

Wüst ging dabei auch auf vergangene Fehler in der kirchlichen Praxis ein: „Menschen wegen ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer kulturellen Herkunft in die Unsichtbarkeit zu zwingen, hat nichts mit Glauben zu tun, sondern mit Diskriminierung. Die wiederum hat nichts gemein mit Liebe oder Barmherzigkeit und deshalb auch im Raum unserer Kirche nichts verloren. Dass auch bei uns in der Vergangenheit Menschen wegen ihrer geschlechtlichen Ausrichtung anders behandelt wurden, ist ein Schatten, dem wir uns stellen müssen. Und als Kirche sichtbar zu machen, dass sich Sichtweisen ändern können und dass wir nicht Anderssein, sondern Vielfalt sehen, würde uns auszeichnen.“ Diesen Aufruf nimmt Volker Janke für seinen Kirchenbezirk in der aktuellen Diskussion gerne auf.

Hintergrund: 2002 ermöglichte die Landessynode nach Anhörung aller Positionen die gottesdienstliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare. Vorrausetzung: Das jeweilige Presbyterium ist einverstanden. Zudem sollten Pfarrerin oder Pfarrer unter Gewissensvorbehalt die Begleitung auch ablehnen können. Dem Kompromiss stimmten 44 von 63 Synodalen zu.

Seit Oktober 2017 ist in Deutschland die gleichgeschlechtliche Ehe der heterosexuellen gleichgestellt. Durch diese rechtliche Voraussetzung können gleichgeschlechtliche Ehen mit einem Gottesdienst anlässlich einer Trauung begleitet werden. Die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz stimmte 2019 dafür – einstimmig.

Mittlerweile ist die Gleichstellungsstelle der Evangelischen Kirche der Pfalz auch offiziell Ansprechstelle für queere Menschen. In diesem Zuge ist auch die Ordnung zur Förderung der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in der Landeskirche überarbeitet worden. Sie heißt seit Juli 2023 "Ordnung zur Förderung der Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter in der Evangelischen Kirche der Pfalz".

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