Thema Ehrenamt

Leitbild

Leitsätze und Geschäftsordnung des Runden Tisches Ehrenamt

Der Runde Tisch Ehrenamt ist ein Forum für ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter aus kirchlichen und diakonischen Handlungsfeldern, die von ehrenamtlichem Engagement geprägt und getragen sind. Er versteht sich als Lobbygruppe für das Ehrenamt in der Kirche. Er ist ein Beratungsgremium, kein Beschlussgremium. Die Arbeit des Runden Tisches Ehrenamt orientiert sich an folgenden Leitsätzen:
(Beschlossen durch den Runden Tisch Ehrenamt in der Sitzung am 4. März 2004)

I. Leitsätze

Vernetzung

Der Runde Tisch Ehrenamt dient dem Kennenlernen der unterschiedlichen Handlungsfelder von Ehrenamtlichen in der Kirche. Er ist damit geeignet, die Vielfalt kirchlichen Ehrenamts aufzuzeigen und die Vernetzung von Ehrenamtlichen zu gewährleisten.

Reflexion

Der Runde Tisch Ehrenamt fördert den Erfahrungsaustausch und die Weitergabe von Wissen und Kenntnissen. Er hilft, gelungene oder auch misslungene ehrenamtliche Arbeit zu reflektieren und dadurch voneinander zu lernen. Er strebt an, neue Entwicklungen und Initiativen zu verbreiten.

Umsetzung

Wichtiges Anliegen des Runden Tisches Ehrenamt ist, zur Weiterentwicklung des Ehrenamtsbewusstseins in Kirchengemeinden und Kirchenbezirken beizutragen. Er fördert in diesem Sinne die Umsetzung der Rahmenrichtlinien für die ehrenamtliche Arbeit von 1995 sowie die Entschließung der Landessynode von November 2002. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Forderung und Förderung des konstruktiven Zusammenspiels von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen in den kirchlichen Handlungsfeldern, aber auch des konstruktiven Umgangs mit Konflikten.

Politik

Der Runde Tisch Ehrenamt versteht sich als Lobbyarbeit für das Ehrenamt in Kirche und Gesellschaft. Deswegen ist es ein wichtiges Anliegen, bei seiner Arbeit auch die politische Dimension ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements in Kirche und Gesellschaft zur Geltung zu bringen.

Praxis

Der Runde Tisch Ehrenamt macht es sich zur Aufgabe, Veranstaltungen für Ehrenamtliche anzuregen und mitzugestalten. Er regt ferner allgemeine und fachspezifische Fortbildungsprojekte für Ehrenamtliche an.

II. Geschäftsordnung

Mitgliedschaft und Arbeitsweise

(1) Einrichtungen im Bereich der Landeskirche, in denen Ehrenamtliche mitwirken, entsenden jeweils ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied zum Runden Tisch Ehrenamt, i. d. Regel auf die Dauer von vier Jahren. Beim Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Arbeitsbereich soll eine Nachbesetzung für den Rest der Amtszeit erfolgen. Die Einrichtungen werden alle vier Jahre durch die Geschäftsführung angeschrieben mit der Bitte, die Vertretung zu bestätigen oder ggf. neu zu regeln.

(2) Mitglieder und stellvertretende Mitglieder erhalten die Einladungen und die Protokolle. Sie können beide an den Sitzungen teilnehmen; stimmberechtigt ist jedoch nur das Mitglied. Im Verhinderungsfall sollen sie sich untereinander abstimmen, um die Vertretung des Arbeitsfeldes sicherzustellen.

(3) Die Mitglieder des Runden Tisches informieren sich gegenseitig über aktuelle Entwicklungen in ihrem Dienstbereich. Sie sorgen ferner dafür, dass die entsendenden Stellen über die Arbeit des Runden Tisches informiert werden.

(4) Der Runde Tisch tagt in der Regel drei Mal jährlich. Er ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Entscheidungen und Wahlen erfolgen mit einfacher Mehrheit.

Geschäftsführender Ausschuss und Sprecher/Sprecherin

(5) Zur Vorbereitung der Sitzungen des Runden Tisches und zur Ausführung von Aufträgen wird ein Geschäftsführender Ausschuss eingerichtet. Der Geschäftsführende Ausschuss trifft sich nach Bedarf, in der Regel bis zu sechs Mal jährlich.

(6) Der Runde Tisch wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin, einen Sprecher sowie eine/n Stellvertreter/Stellvertreterin. Beide Personen gehören dem Geschäftsführenden Ausschuss an. Der Sprecher/die Sprecherin vertritt den Runden Tisch nach außen.

(7) Der Runde Tisch wählt aus seiner Mitte bis zu weitere vier Personen in den Geschäftsführenden Ausschuss.

Hauptamtliche Begleitung

(8) Die Kirchenpräsidentin/der Kirchenpräsident gehört dem Runden Tisch Ehrenamt kraft Amtes an und nimmt den Vorsitz wahr. Sie/Er lädt zu den Sitzungen ein und leitet sie.

(9) Darüber hinaus kann der Runde Tisch von bis zu drei Hauptamtlichen aus unterschiedlichen Dienstbereichen der Landeskirche begleitet werden. Diese werden durch den Kirchenpräsidenten/die Kirchenpräsidentin im Benehmen mit dem Runden Tisch benannt.

(10) Geschäftsführung und Protokollführung für den Runden Tisch und für den Geschäftsführenden Ausschuss werden durch den Kirchenpräsidenten/die Kirchenpräsidentin einer der hauptamtlichen Begleitungspersonen übertragen.

(11) In der Einladung teilt der Kirchenpräsident/die Kirchenpräsidentin die vorgesehene Tagesordnung mit, nachdem der Geschäftsführende Ausschuss dazu einen Vorschlag vorgelegt hat. Ergänzungs- und Veränderungswünsche können von den Anwesenden zu Beginn der Sitzung eingebracht werden; über deren Annahme bzw. Nichtannahme oder Vertagung entscheidet der Runde Tisch.