Kirchenleitung

Dezernat 6

Die Schwerpunkte des Dezernates 6, geleitet von Oberkirchenrätin Bettina Wilhelm, liegen in der allgemeinen Rechtsetzung, insbesondere für das Dienst- und Besoldungsrecht der Geistlichen, der Beamtinnen und Beamten der Landeskirche sowie für das kirchliche Arbeitsrecht.

Damit verbunden ist die Personalverwaltung der rund 170 Mitarbeiter im Landeskirchenrat, in den Sondereinrichtungen und in den Kirchenbezirken (230 Beschäftigte) sowie die Berechnung und Auszahlung der Bezüge und Gehälter in der Zentralen Gehaltsabrechnungsstelle (ZGASt) für monatlich rund 12.000 Personalfälle.

Weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Geschäftsleitung des Landeskirchenrats. Die Geschäftsleitung hat die Organisation für die verfassungsgemäße Aufgabenerfüllung des Landeskirchenrats zielentsprechend zu gestalten.

Der Einsatz der personellen und finanziellen Ressourcen für die Erbringung der Leistungen zur Aufgabenerfüllung ist eine zentrale Querschnittsaufgabe und unterliegt einem fortlaufenden Prozess, der durch Aufgabenveränderungen, gesetzliche und tarifliche Änderungen, den technischen Wandel, Kostensteigerungen und den Zwang zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit des kirchlichen Verwaltungshandelns in einem besonderen Spannungsfeld steht. Insbesondere die Möglichkeiten der Informationstechnologie bieten dabei wichtige Lösungsansätze, deren Umsetzung durch die IT-Abteilung verstärkt in Angriff genommen wird. Weitere zentrale Dienste im Dezernat sind die Registratur- und Poststelle, der Hausmeister- und Reinigungsdienst, das Beschaffungswesen und die Gebäudeverwaltung, der Fuhrpark und Fahrdienst sowie die Hausdruckerei.

Ein wichtiger Aufgabenbereich ist im Referat 6 c die allgemeine Rechtsberatung und Rechtsaufsicht (ohne Haushaltsaufsicht) der Kirchengemeinden und Kirchenbezirke auf verschiedenen Gebieten des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts. Die allgemeine Rechtsaufsicht hat überwiegend die kirchenaufsichtliche Genehmigung von genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäften und tatsächlichen Handlungen, beispielsweise die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten sowie deren Eingruppierung, zu erteilen.

Das Zentralarchiv ist zuständig für die Archivierung von Unterlagen sämtlicher Dienststellen der Landeskirche. Hauptaufgaben sind sachgerechte Unterbringung, Erhaltung und inhaltliche Erschließung der Archivalien, eine kompetente Benutzerbetreuung und Förderung der kirchenhistorischen Forschung auf allen Ebenen. Registraturberatung und Fortbildungsangebote tragen zur Effektivierung kirchlicher Verwaltungsarbeit bei.

Das Statistikreferat erhebt die jährlichen Daten für die Tabelle II der Evangelischen Kirche in Deutschland (Äußerungen des kirchlichen Lebens) und dient als Vernetzungsstelle statistischer Erhebungen im Landeskirchenrat. Aus der Vielzahl vorhandener Daten, die bis 1818 zurückreichen, werden auch Langzeiterhebungen erstellt.

Die Vorbereitung und Durchführung der kirchlichen Wahlen ist der Schwerpunkt der Arbeit in Referat 6 d in den Jahren 2014 und 2015, zu dessen Aufgabenbereich auch das kirchliche Mitgliedschaftsrecht, das kirchliche Meldewesen sowie der Datenschutz gehören. Die Landeskirche übt aufgrund des Stiftungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz die Aufsicht über die kirchlichen Stiftungen aus. Das Stiftungsreferat prüft die zweckentsprechende Verwendung der Stiftungsmittel und berät bei der Neugründung von kirchlichen Stiftungen.