Kirchenleitung
Dezernat 1
Das Dezernat 1, geleitet von Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst, ist eines von sechs Dezernaten im Landeskirchenrat, die selbstständig und eigenverantwortlich ihre jeweiligen Geschäftsbereiche bearbeiten. „In Angelegenheiten grundsätzlicher Natur und in Einzelfällen von besonderer Bedeutung“ entscheidet der Landeskirchenrat als Kollegium (§ 94 der Kirchenverfassung). Eine Besonderheit des Dezernates 1 liegt darin, dass ihm der Kirchenpräsident bzw. die Kirchenpräsidentin vorsteht. Mit diesem Amt sind vor allem Aufgaben der Leitung und der Koordination verbunden. Gemäß §§ 84 und 94 der Verfassung hat er bzw. sie den Vorsitz in Kirchenregierung und Landeskirchenrat inne. Auch trägt er bzw. sie besondere Verantwortung für die Einheit der Landeskirche.
Die Ordnung der Pfälzischen Landeskirche weiß sich auf allen Ebenen getragen vom Grundgedanken des Priestertums aller Glaubenden. Dieser lebt von einer Kultur der gemeinsamen Verantwortung. Leitung ist kollegiale Leitung. Es geht um Überzeugungsarbeit und das Erreichen tragfähiger Konsense im Miteinander. Dem entspricht das Amt des Kirchenpräsidenten bzw. der Kirchenpräsidentin, der bzw. die in die presbyterial-synodale Struktur eingebunden bleibt. Klassische bischöfliche Rechte (z.B. Ordination und Visitation) sind nicht Sache einer einzelnen Person, sondern werden kollegial verantwortet. Ist der Kirchenpräsident bzw. die Kirchenpräsidentin ordiniert, hat er bzw. sie das Recht, in allen Kirchengemeinden der Landeskirche Gottesdienste zu halten.
Der Kirchenpräsident bzw. die Kirchenpräsidentin vertritt die Landeskirche in der Öffentlichkeit und gegenüber der Evangelischen Kirche in Deutschland, deren Gliedkirchen sowie der Ökumene. Es ist die hauptsächliche Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dezernat 1 – von der Büroleitung bis zum Presse- und Öffentlichkeitsreferat –, ihn bzw. sie dabei zu unterstützen.
Die Evangelische Akademie steht für den protestantischen Beitrag zu gesellschaftlichen Diskursen. Gruppen und Milieus werden hier füreinander geöffnet und unterschiedliche Themen im Licht des christlichen Glaubens aufgeworfen. Diese Arbeit zählt ebenfalls zu den Aufgabenbereichen des Dezernates 1. Darüber hinaus ist ihm die Gleichstellungsstelle zugeordnet. Sie verfolgt das zentrale Anliegen, für das gleichberechtigte Miteinander von Frauen und Männern zu sensibilisieren und dieses in der Landeskirche voranzubringen.