Bildungsurlaub

Möchtest DU ein paar Tage frei?

Frei bekommen, um sich fortzubilden? Ja, das ist möglich. Wir unterstützen dich dabei.

Bildungsurlaub machen!

Du kannst dich für eine Weiterbildung von der Arbeit beurlauben lassen. Dein Gehalt wird dabei weiterbezahlt. Dieser Bildungsurlaub heißt genauer "Bildungs-Freistellung". In Rheinland-Pfalz wirst du für 10 Tage innerhalb von zwei Jahren freigestellt. Im Saarland 5 Tage pro Jahr.

Hier geht's direkt…

Welche Angebote kann ich nutzen?

Alles was dich interessiert. Zahlreiche kirchliche und weitere Angebote in Rheinland-Pfalz und im Saarland findest du gebündelt auf einigen Plattformen. Es werden auch rechtliche Fragen beantwortet. Einfach reinklicken unter…

Oder darf es ein Fernstudium sein? Oder Bildungsangebote zu Frauenthemen?

Einfach und direkt:
Nach Angeboten unserer landeskirchlichen Bildungs-Einrichtungen suchen. Sieh nach unter Bildung.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn musst du bei Chef oder Chefin schriftlich die Freistellung zur Weiterbildung stellen. Deine Arbeitgeber*innen bestätigen den Eingang des Antrags.

Wie geht es dann weiter?

Die Arbeitgeber*innen genehmigen bis spätestens drei Wochen vor Beginn der Weiterbildung den Antrag. Nach der Weiterbildung musst du eine Teilnahmebestätigung abgeben.

Wir wünschen eine gute Reise in deinen Bildungsurlaub!