Landessynode beschließt Gesetzesänderung
Die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) hat eine neue Reglung für das Amt der Dekanin und des Dekans beschlossen.
Kaiserlautern, Speyer (lk). Das Dekansamt hat sich verändert: Einst stand die Gemeindearbeit im Mittelpunkt, inzwischen liegen die Schwerpunkte bei Verwaltung, Management und Kommunikation. Diesem Wandel hat die Landessynode Rechnung getragen und heute (13. Mai) ein Gesetz verabschiedet, das Dekane und Dekaninnen entlasten und das Amt attraktiver machen soll.
Dabei ändern sich zwei wesentliche Dinge: Dekaninnen und Dekane, die ihr Amt nach dem neuen Gesetz antreten, tragen keine Verantwortung mehr für eine Kirchengemeinde. Neu ist auch, dass sich zwei Pfarrpersonen ein Dekansamt teilen können.
Neureglung gründet auf veränderter Praxis
Ursprünglich arbeitete ein Dekan oder eine Dekanin hauptsächlich für eine Kirchengemeinde und war zusätzlich Vermittler zwischen Landeskirche und den Gemeinden im Kirchenbezirk. Das hat sich in den letzten Jahrzehnten gravierend verändert. Auf Ebene der Kirchenbezirke sind deutlich mehr und komplexere Aufgaben gelandet; zahlreiche Prozesse müssen in den Dekanaten koordiniert werden. Zum Beispiel haben Verwaltungspflichten für Kitas, Gebäude, Arbeitsrecht oder Steuer durch politische Vorgaben zugenommen. Und das Vernetzen mit Kommunen, Einrichtungen und Initiativen nimmt immer mehr Zeit in Anspruch.
Gleichzeitig stehen Dekaninnen und Dekane mit 20 bis 30 Prozent ihrer Arbeitszeit bislang im Dienst einer Gemeinde und tragen dort Verantwortung – zum Teil als geschäftsführende Pfarrerinnen und Pfarrer. Diese Bindung an eine Gemeinde entfällt mit dem neuen Gesetz.
Allerdings wird das Dekansamt keine reine Verwaltungsstelle. Dekaninnen und Dekane können ihre pfarramtlichen Aufgaben wie Seelsorge oder das Halten von Gottesdiensten und Predigen künftig im ganzen Kirchenbezirk ausüben. Ein Vorteil besteht darin, dass sie Einblicke in mehr Gemeinden gewinnen können. Zudem wird durch das neue Gesetz betont, dass Gemeinden im Kirchenbezirk gleichrangig sind.
Trotz der neuen Struktur bleibt die Zahl der Pfarrstellen gleich. Sie wird für den gesamten Kirchenbezirk festgelegt und orientiert sich unter anderem an der Anzahl der Kirchenmitglieder, die dort leben. Das Dekansamt ist Teil des so genannten Pfarrstellenbudgets. Die Verschiebungen werden gegebenenfalls im nächsten Pfarrstellenbudget für den Zeitraum 2025 bis 2030 berücksichtigt.
Residenzpflicht einer Dekanin oder eines Dekans besteht weiterhin. Aber sie erstreckt sich auf den gesamten Kirchenbezirk und ist nicht an die „Dekanatsgemeinde“ gebunden.
Amt kann geteilt werden
Das Amt der Dekanin oder des Dekans kann künftig auf zwei Pfarrpersonen verteilt werden. Dies ist in der Landeskirche bei Pfarrstellen schon möglich. Damit will die Landeskirche mehr Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen und hofft, mehr Frauen und Jüngere für das Amt zu gewinnen. Derzeit üben in der pfälzischen Landeskirche nur Männer das Amt aus und in den letzten Jahren gab es wenig Interesse an freien Dekansämtern.
Mehr Möglichkeiten für Stellvertretung
Das Gesetz wertet das Amt einer stellvertretenden Dekanin/des stellvertretenden Dekans auf. Bislang sprang sie oder er lediglich ein, wenn die Dekanin/der Dekan abwesend waren. Nun können Dekanin oder Dekan und die Stellvertretung dauerhaft enger zusammenarbeiten und sich Aufgaben teilen. Wer von beiden welche Arbeit übernimmt, soll ein Geschäftsverteilungsplan regeln, der im Kirchenbezirk erstellt wird.
Das Gesetz tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und gilt für alle Dekansstellen, die von da an besetzt werden. Das erste Dekansamt, das nach dem neuen Gesetz ausgeschrieben wird, befindet sich in Speyer. Es ist seit Jahresbeginn unbesetzt. Kirchenbezirken ist es freigestellt, die Gesetzesänderungen vor Ablauf der Amtszeit ihrer Dekane umsetzen.
Weichen für die Zukunft gestellt
Die Frühjahrssynode stellte wichtige Weichen für eine zukunftsfähige Landeskirche. Mit der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes sprach sich die Synode dafür aus, dass alles kirchliche Handeln klimagerechtes Handeln sein soll: angefangen bei der Mobilität über das Bewirtschaften kirchlicher Grundstücke und die Nutzung kirchlicher Gebäude bis hin zur Beschaffung, Verpflegung, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Am gestrigen dritten Tag verständigte sich die Synode zudem auf grundlegende Verfahrensregeln für einen Priorisierungsprozess für die zukünftige Arbeit der Landeskirche. Dabei soll es eine breite Beteiligung der demokratisch verfassten Organe der Landeskirche, von Laien sowie internen und externen Experten geben. Im Mittelpunkt des Prozesses müssten die Menschen und ihre Bedürfnisse stehen, machte Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst deutlich. Wüst nannte den Prozess eine Chance für die Kirche und ermunterte dazu, keine Ängste vor Veränderungen zu haben. Nach dem Synodenbeschluss soll sich ein aus Kirchenmitgliedern zusammengesetzter „Mitgliederrat“ an dem Prozess zur Kirchenentwicklung beteiligen. Im Frühjahr, spätestens im Herbst 2025 soll der Synode eine Entscheidungsvorlage für die Priorisierung sowie ein Umsetzungsplan vorgelegt werden.
Hintergrund Dekanatsamt
Eine Dekanin oder ein Dekan wird für zehn Jahre von der Synode des Kirchenbezirks gewählt. Er oder sie sorgt für das kirchliche Leben im Kirchenbezirk, leitet Gremien, vertritt den Bezirk in der Öffentlichkeit, erfüllt Aufgaben der Verwaltung, Dienstaufsicht und Geschäftsführung und ist Bindeglied zwischen Gemeinden und Landeskirche. Die Evangelische Kirche der Pfalz gliedert sich in 15 Kirchenbezirke.
Hintergrund Landessynode
Heute ist die 5. Tagung der 13. Landessynode, zu Ende gegangen. Die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) ist die kirchliche Volksvertretung. Damit hat sie die Kirchengewalt inne. Sie trifft wesentliche Entscheidungen in geistlichen, rechtlichen und finanziellen Belangen der Landeskirche.
Die Amtszeit einer Synode beträgt sechs Jahre. Die aktuelle ist von 2021 bis 2026 gewählt und umfasst 57 Mitglieder. Das Präsidium bilden Synodalpräsident Hermann Lorenz, Synodalvizepräsident Joachim Schäfer und als zweite Synodalvizepräsidentin Christine Schöps.
Die nächste Tagung der Landessynode findet vom 23. bis 25. November 2023 in Speyer statt.