Protestantische Pfründestiftung

Als Pfarrpfründe bezeichnet man das mit einem kirchlichen Amt verbundene Vermögen, dessen Ertrag dem Inhaber des Amtes, also dem Pfarrer oder der Pfarrerin, als Entgelt seiner Dienstleistung zusteht.

Durch Kirchengesetz „Pfründestiftungsgesetz“ vom 20. November 2021 (Amtsblatt 2021 S. 165 ff), welches zum 1. Juli 2022 (Amtsblatt 2022, S. 4 ) in Kraft trat, wurde , die „Protestantische Pfründestiftung“ geschaffen.

In dieser neuen Zentralstiftung gingen der Pfälzische Protestantische Pfründestiftungsverband und die ihm angeschlossenen bisherigen 225 Protestantischen Pfarrpfründestiftungen in Rechtsnachfolgeschaft auf.

Als Pfarrpfründe bezeichnet man das mit einem kirchlichen Amt verbundene Vermögen, dessen Ertrag dem Inhaber des Amtes, also dem Pfarrer oder der Pfarrerin, als Entgelt seiner Dienstleistung zusteht.

Die Pfarrpfründe hatten im Mittelalter die Aufgabe, den Lebensunterhalt von Geistlichen zu sichern. Früher bestellten die Pfarrer das Land selbst oder verpachteten es und lebten von den Erträgnissen und den erzielten Pachtzinsen. Ein direktes kirchliches Gehalt in Geld gab es zunächst noch nicht. Erst ab dem Jahr 1804 (zunächst jedoch noch gebietsweise eingeschränkt) beziehungsweise ab dem Jahr 1816 (dann für das gesamte Gebiet der Pfalz) wurde ein nach den Gemeindegliederzahlen gestaffeltes Staatsgehalt für Geistliche eingeführt.

Der ursprüngliche Verwendungszweck aus der Verwaltung der Pfründegrundstücke wird bis heute gewahrt, in dem die Erträgnisse der Protestantischen Pfründestiftung ausschließlich der Besoldung und Versorgung der Geistlichen im Dienst der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) gewidmet und in Form einer jährlichen Zuführung zweckgebunden an die Landeskirche abgeführt werden.

Die Aufgaben nimmt die beim Landeskirchenrat eingerichtete Abteilung, die „Pfründeverwaltung“ wahr.

Die Protestantische Pfründestiftung wird rechtlich und rechtsgeschäftlich durch ihren Geschäftsführer, Herrn Verwaltungsdirektor i.K. Renaldo Dieterich, vertreten. Die stellvertretende Geschäftsführung nimmt Herr Verwaltungsrat i. K. Christian Roth wahr; gleiches gilt auch für die Pfründeverwaltung.

Als beratendes Gremium steht der Geschäftsführung ein, auf die jeweilige Amtszeit der Landessynode, gebildeter Verwaltungsbeirat bei. Diesem Verwaltungsbeirat steht ein Mitglied des Landeskirchenrates, zurzeit Frau Oberkirchenrätin Karin Kessel, vor. Der Verwaltungsrat setzt sich aus bis zu weiteren 8 Mitgliedern zusammen, wovon drei Mitglieder aus der Mitte der Landessynode gewählt, zwei vom Verein Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer, eines von der Vertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer bestimmt werden und bis zu zwei weitere Mitglieder können berufen werden.


Die Protestantische Pfründestiftung verfügt zum 1. Juli 2022 über einen Gesamtgrundstücksbestand von 2.975 Hektar. Hauptanteil hiervon sind mit etwa 84,2 Prozent die landwirtschaftlich, mit etwa 9,3 Prozent weinbaulich und mit rund 4,4 Prozent die fortwirtschaftlich genutzten Flurstücke.

Auch befinden sich im Eigentumsbestand noch eine Vielzahl von im Erbbaurecht vergebenen Baugrundstücke. 

Ansprechpartner/innen der Prot. Pfründestiftung

  • Herr Verwaltungsdirektor i.K. Renaldo Dieterich (als Geschäftsführer)
    Tel.: 06232 667-347
     
  • Herr Verwaltungsrat i. K. Christian Roth (als stellvertretender Geschäftsführer)
    Tel.: 06232 667-313
     
  • Frau Kerstin Doden
    Tel.: 06232 667-348
     
  • Herr Thomas Fischer
    Tel.: 06232 667-346
     
  • Frau Sandra Hesse
    Tel.: 06232 667-344
     
  • Herr Thomas Löcher
    Tel.: 06232 667-343

oder per Fax: +49 6232 667-383

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