Finanzabteilung
Die Finanzabteilung ist in vier schwerpunktbezogene Sachgebiete gegliedert, mit denen alle finanz-, steuer- und aufsichtsbezogenen Belange der Landeskirche abgedeckt werden. Als weiterer Fachbereich kommt die Stabsstelle Fundraising im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz hinzu. Die Abteilung ist somit u. a. für die Kirchenbezirke, Verwaltungsämter, Kirchengemeinden, Pfarrämter und Kindertagesstätten der Evangelischen Kirche der Pfalz als Ansprechpartner und Bindeglied tätig.
In Sachgebiet I werden neben Planung, Vollzug und Abschluss des Haushalts der Landeskirche alle relevanten Tätigkeiten im Hinblick auf das Kirchenfinanzausgleichsgesetz und das Verwaltungsamtsgesetz geplant und koordiniert. Darüber hinaus werden hier die finanziellen Beziehungen zum Diakonischen Werk sowie die Kirchengemeinden im Hinblick auf deren Teilnahme in den Sammelversicherungen betreut.
Durch das Sachgebiet II werden die Finanzaufsicht über die Kirchengemeinden und Kirchenbezirke ausgeübt sowie die Verwaltungsämter beraten und betreut. Allgemeines Auskunftswesen und Beratung sowie die Softwareverwaltung von sog. „Pflichtanwendungen“ finden sich ebenfalls hier wieder.
Mit Sachgebiet III werden alle steuerrechtlichen Belange abgedeckt. Dazu gehören sowohl die Kirchensteuerverwaltung selbst, als auch die Besteuerungen von Landeskirche und in der Fläche. Das Management aller für die Landeskirche steuerlich relevanten Einflussfaktoren gehört ebenfalls zu den Aufgaben dieses Sachgebiets.
Sachgebiet IV/ Rechnungsprüfungsamt ist zuständig für die Prüfung des Haushalts- Kassen und Rechnungswesens im Bereich der Landeskirche. Darunter fallen Kirchengemeinden, Haushalte der Kirchenbezirke, Gesamtkirchengemeinden, Kindertagesstättenverbünde, Sozial- und Lebensberatungsstellen und Verwaltungszweckverbände. Ebenso geprüft werden Bildungs- und Sondereinrichtungen, Vereine, Stiftungen aber auch die Verwendungsnachweise des Diakonischen Werkes. Neben der baubegleitenden Prüfung werden auch Architektenrechnungen der o. a. Einrichtungen begutachtet. Über die Prüfung hinaus stellt aber auch die Beratung der zu prüfenden Stellen eine wesentliche Tätigkeit dar.
Die Stabsstelle Fundraising ist für die Beratung und Begleitung der Kirchengemeinden, gesamtkirchlichen Einrichtungen und Werke bei der Entwicklung und Umsetzung von Fundraisingkonzepten und- maßnahmen zuständig.
Unter der Leitung von Oberverwaltungsrat i. K. Zapilko sind die 17 Mitarbeitenden teilweise sachgebietsübergreifend eingesetzt und verrichten ihren Dienst im Dienstgebäude in der Roßmarktstraße 3a oder sind im Außendient im Gebiet unserer Landeskirche tätig.