Die Synode der Evangelischen Kirche der Pfalz hat ein Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt auf den Weg gebracht.

Speyer (lk). Mehr Prävention und bessere Kontrolle: Die Synode der Evangelischen Kirche der Pfalz hat bei einer Gegenstimme einen Gesetzentwurf zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet. Mit den Vorgaben, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten sollen, will die Landeskirche Kinder und Jugendliche sowie alle anderen Schutzbefohlenen vor Missbrauch schützen und Übergriffen vorbeugen, erklärte Oberkirchenrätin Marianne Wagner vor der in Speyer tagenden Synode. „Wir machen damit deutlich, dass wir Null-Toleranz gegenüber sexualisierter Gewalt ernst meinen, und dass der Schutz uns anvertrauter Menschen höchste Priorität genießt. Mit dieser Haltung wirken wir in die Gesellschaft hinein und übernehmen Vorbildfunktion.“

Die Kirche stehe aufgrund ihres biblischen Auftrags und ethischen Anspruchs, Schwache zu schützen, besonders in der Verantwortung, aber auch besonders im Fokus der Öffentlichkeit, sagte Wagner. „Wie wir mit dem Problem umgehen, zögerlich oder entschieden, in welchem Maße wir bereit sind, hinzuschauen und Strukturen zu identifizieren, die sexualisierte Gewalt in der Kirche ermöglicht und nicht verhindert haben, das wird in der Öffentlichkeit besonders registriert und davon hängt auch die Glaubwürdigkeit unserer Kirche ab.“

Was für alle Haupt- und Ehrenamtlichen mit Bezug zu Kindern und Jugendlichen bereits zum Standard gehört, soll laut Gesetzentwurf nun auch für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter in kirchlichen Ämtern – auch für Presbyter – gelten: Sie müssen vor der Tätigkeitsaufnahme und in regelmäßigen Abständen von fünf bzw. sechs Jahren ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Nach Wagners Worten soll damit „nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden, dass Menschen ein Presbyteramt übernehmen, die eine Vorstrafe im Bereich sexuelle Gewalt haben“. Führungszeugnisse für kirchliche Wahlämter müssen erst in der nächsten Legislaturperiode vorliegen.

Das erweiterte Führungszeugnis für Haupt- und Ehrenamtliche sei das einzige objektive und wirksame Mittel, das für die Kontrolle zur Verfügung stehe, unterstrich auch Leitende Rechtsdirektorin Bettina Wilhelm, die den Gesetzentwurf einbrachte. Es stelle keinen Generalverdacht dar, sondern diene dem Schutz der Menschen, die der Kirche anvertraut sind. Die Beschäftigung mit Fällen, die EKD-weit bekannt seien – das seien mittlerweile 770 –, hätten gezeigt, dass Täter sich bewusst die Kirche für ein Haupt- oder Ehrenamt ausgesucht hätten, um mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu kommen. „Täter haben die Tatsache ausgenutzt, dass viele Menschen in unserer Gesellschaft der Kirche besonderes Vertrauen schenken“, sagte Wilhelm.

Paragraf zwei liefert eine Definition für den Begriff der Sexualisierten Gewalt und ist nach Wilhelms Worten das „Herzstück“ des Gesetzes. „Er schafft Klarheit und Rechtssicherheit.“ Sexualisierte Gewalt ist danach eine Verhaltensweise, „die ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, welches die Würde der betroffenen Person verletzt“. Zu den in dem Gesetzentwurf verankerten Präventionsmaßnahmen gehören zudem Fortbildungsverpflichtungen aller Mitarbeiter beispielsweise zum Nähe-Distanzverhalten, eine Meldepflicht in begründeten Verdachtsfällen sowie Notfall- und Handlungspläne. Darüber hinaus arbeitet eine bereits bestehende unabhängige Kommission mögliche Missbrauchsfälle in der Landeskirche auf und bietet Betroffenen Unterstützung und Gespräche an.

Hintergrund: Dem Entwurf ging ein entsprechender Antrag der Synode von 2018 voraus. Das zwölf Paragrafen umfassende Gesetz basiert auf entsprechenden Richtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland. Wörtlich heißt es in der Präambel: „Aus dem christlichen Menschenbild erwachsen die Verantwortung und der Auftrag, Menschen im Wirkungskreis der Kirche, insbesondere Kinder, Jugendliche und hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen (…) vor sexualisierter Gewalt zu schützen und ihre Würde zu bewahren. Dies beinhaltet auch den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) und ihre Diakonie setzen sich gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), den anderen Gliedkirchen und der Diakonie Deutschland sowie den anderen gliedkirchlichen diakonischen Werken und ihren Einrichtungen für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt ein und wirken auf Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener hin. Gerade vor dem Hintergrund der sexualisierten Gewalt auch im Bereich der evangelischen Kirche in den zurückliegenden Jahren verpflichtet der kirchliche Auftrag alle in der Kirche Mitwirkenden zu einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Menschen.“

Mehr zum Thema:www.evkirchepfalz.de, Stichwort Begleitung und Hilfe, Missbrauch melden; www.ekd.de/missbrauch

Abstimmung über Paragrafen des Gesetzes.

Abstimmung über Paragrafen des Gesetzes.

Oberkirchenrätin Marianne Wagner.

Oberkirchenrätin Marianne Wagner.

Leitende Rechtsdirektorin Bettina Wilhelm. Fotos: lk

Leitende Rechtsdirektorin Bettina Wilhelm. Fotos: lk