Speyer (lk). Die Kirchenregierung der Evangelischen Kirche der Pfalz hat der Landessynode vier Kandidaten für das Amt eines juristischen Oberkirchenrates vorgeschlagen: Marco Hößlein (Bad Dürkheim), Peter Lässig (Remscheid), Wiebke Wietschel (Bremen) und Bettina Wilhelm (Kaiserslautern). Die Wahl steht auf der Tagesordnung der Sondersynode, die am 19. September in der Stadthalle Speyer stattfindet. Die Bewerber wollen die Nachfolge von Oberkirchenrat Dieter Lutz antreten, der Ende 2020 in den Ruhestand geht.
Zu den Personen:
Der 45-jährige promovierte Jurist Marco Hößlein ist seit 2016 Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Er ist ledig, lebt in Bad Dürkheim und engagiert sich als Organist und Chorleiter in der Kirchengemeinde Colgenstein.
Der promovierte Jurist Peter Lässig, 51, ist seit 2010 Ständiger Vertreter des Direktors am Amtsgericht Remscheid. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. In der Evangelischen Kirche im Rheinland engagiert er sich als Mitglied des Kreissynodalvorstands seines Kirchenkreises und als Vorsitzender des Presybteriums seiner Kirchengemeinde. In der Landessynode gehört er dem ständigen Ausschuss für Kirchenordnung und Recht an.
Die 52-jährige promovierte Juristin Wiebke Wietschel ist Referatsleiterin bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz in Bremen. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder. Sie ist stellvertretendes Mitglied des Kirchentags der Bremischen Evangelischen Kirche und Mitglied der Gemeindevertretung.
Bettina Wilhelm, 52, ist seit 1995 in der Evangelischen Kirche der Pfalz tätig. Sie wurde 2010 zur landeskirchlichen Beauftragten für das Thema sexualisierte Gewalt ernannt. Zudem ist sie juristische Referentin für vier Dezernate der Landeskirche. Sie hat ein Kind und engagiert sich als Vorstandsmitglied im Bauförderverein der Stiftskirche Kaiserslautern.
In der Nachfolge von Dieter Lutz wären die Kandidatinnen und Kandidaten für die Bereiche der allgemeinen Rechtsetzung, insbesondere für das Dienst- und Besoldungsrecht der Geistlichen, der Beamtinnen und Beamten der Landeskirche sowie für das kirchliche Arbeitsrecht zuständig.
Oberkirchenrätinnen und Oberkirchenräte werden in der pfälzischen Landeskirche auf die Dauer von sieben Jahren gewählt, Wiederwahl ist möglich. Sie leiten die einzelnen Dezernate des Landeskirchenrates, der obersten Behörde der Landeskirche. Den Vorsitz im Kollegium führt die Kirchenpräsidentin beziehungsweise der Kirchenpräsident. Zu den Aufgaben gehört auch die Geschäftsverteilung.