Speyer/Bad Münster am Stein-Ebernburg (lk). Der pfälzische Kirchenpräsident Christian Schad hat 21 Religionslehrerinnen und Religionslehrern die Urkunden zur Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht, die Vokatio, überreicht. In einer religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft habe der Religionsunterricht eine doppelte Aufgabe: In die eigene religiöse Tradition einzuführen und sie verständlich zu machen. Zugleich aber auch dazu zu befähigen, sich mit anderen Religionen und Kulturen zu verständigen, sagte Schad bei der Feierstunde am Freitag in der Alten Johanneskirche in Bad Münster am Stein-Ebernburg.
Als Ort der Identitätsbildung und der Vergewisserung komme dem Religionsunterricht eine zentrale Rolle zu. Zugleich trage er aktiv zur Integration bei: „Toleranz aus Überzeugung verbindet das Bekennen des eigenen Glaubens mit dem Respekt den Menschen gegenüber, die einen anderen Glauben haben oder ohne Glauben leben wollen“, sagte Kirchenpräsident Schad. Religionsunterricht müsse aber auch Grenzen markieren: Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, fundamentalistische Überlegenheitsbehauptungen oder die Rechtfertigung von Gewalt verdienten keine Toleranz. Er ermunterte die Religionslehrer, gegenüber den Schülern die Menschenfreundlichkeit Gottes widerzuspiegeln, die Jesus vorgelebt habe: „Hier sind Sie mit Ihrer ganzen Person gefragt.“
Kirchenrat Thomas Niederberger, Leiter des landeskirchlichen Amtes für Religionsunterricht, gratulierte den Religionslehrern zu ihrem wichtigen Dienst. „Junge Menschen fragen intensiv nach, welche Zukunft ihnen noch offen steht – und ob diese Zukunft nicht schon verbaut ist“, sagte Niederberger und empfahl, die persönlichen Fragen und Sorgen der Schülerinnen und Schüler ernst zu nehmen. Orientierung in ethischen und religiösen Fragen müsse mit emotionaler Stärkung für „lebensdienliche Haltungen und Handlungen“ einhergehen.
Voraussetzung für den Erwerb der Bevollmächtigung ist die Teilnahme an einem Vokationskurs. Zugleich verpflichtet sich die Evangelische Kirche, Religionslehrer bei ihrer Arbeit durch Beratung, Fortbildung und geistliche Begleitung zu unterstützen. Der Religionsunterricht ist in Deutschland laut Grundgesetz (Artikel 7.3) ordentliches Lehrfach und damit staatliche Aufgabe. Zugleich gehört er in den Verantwortungsbereich der Kirchen, die nach Maßgabe ihrer Grundsätze über die Ziele und Inhalte des Unterrichtsfachs Religion entscheiden. So beteiligt sich nach dem Willen des Grundgesetzes die Kirche in der Gesellschaft an der Gestaltung von Schule und Bildung.