Diakoniegesetz 

Handlungsspielräume für Diakonie

Diakonie Pfalz: Mehr Handlungsspielräume für neue Geschäftsfelder und bestehende Angebote. Logo: Diakonie Pfalz.

Speyer (dwp/lk). Klare Strukturen, größere Handlungsspielräume und schnellere Entscheidungswege: Diesen Bedürfnissen des Diakonischen Werkes kommt die Änderung des Diakoniegesetzes nach, der die Landessynode am Donnerstag zugestimmt hat. Das Gesetz erlaubt dem Diakonischen Werk beispielsweise, eigene neue Geschäftsfelder auszubauen und bereits bestehende Angebote an gesamtgesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.

Nach der Gesetzesänderung gehören der Landespfarrer als Sprecher und bis zu zwei weitere gleichberechtigte Mitglieder dem Vorstand an. Sie nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Hauptversammlung und des Hauptausschusses teil. Die Hauptversammlung wird sich verkleinern, beim Hauptausschuss sind bis zu zwei Berufungen möglich. Damit sollen sich die Aufgaben auf politisch-strategische und aufsichtsrechtliche Funktionen konzentrieren.

Der Hauptversammlung als „Parlament der Diakonie“ gehören unter anderem Vertreter aller 15 Kirchenbezirke sowie Vertreter der Diakonischen Träger wie den Diakonissen Speyer oder dem Diakoniewerk Zoar an.

Die beschlossenen Gesetzesänderungen sind Voraussetzung für einen umfangreichen Strategieprozess des Diakonischen Werkes, den das Institut für Technologie und Arbeit (ITA) der Universität Kaiserslautern begleitet. Das Konzept wurde von der Geschäftsführung, dem für die Diakonie zuständigen Oberkirchenrat Manfred Sutter sowie Mitarbeitern des Diakonischen Werkes Pfalz in Abstimmung mit dem Hauptausschuss und der Hauptversammlung erarbeitet.

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