Landessynode 

Kirchenzuchtbestimmungen aufgehoben

Oberkirchenrat Dieter Lutz

Speyer (lk). Im Jubiläumsjahr „200 Jahre Pfälzer Kirchenunion“ hat die in Speyer tagende Synode der Evangelischen Kirche der Pfalz die seit 1887 geltenden Kirchenzuchtbestimmungen aufgehoben. Darin wurden mögliche Sanktionen genannt, die einem Kirchenmitglied drohen, wenn es zum Beispiel seine Kinder nicht taufen oder konfirmieren lässt oder die kirchliche Trauung ablehnt. Die Verletzung der in der Kirchenzuchtordnung genannten Pflichten sei „seit Jahrzehnten faktisch sanktionslos geblieben“, sagte Oberkirchenrat Dieter Lutz. Daher komme ihnen „seit langem keine praktische Relevanz mehr zu“. 

Formal waren nach Auskunft von Lutz die Kirchenzuchtbestimmungen jedoch mit einer Ausnahme nicht außer Kraft gesetzt worden. Nach den alten Bestimmungen hätte ein Kirchenmitglied, das seine Kinder nicht taufen oder konfirmieren lässt oder die kirchliche Trauung ablehnt, kein kirchliches Amt übernehmen dürfen und das Wahlrecht verloren. Bereits 1970 habe die Landessynode die Regelung über die „Mischehe“ aufgehoben, nach der sich der evangelische Partner in konfessionsverschiedenen Ehen verpflichten musste, die Kinder in der protestantischen Konfession zu erziehen, erklärte Oberkirchenrat Lutz.