Ökumene 

Einheit in Vielfalt – Vielfalt in Einheit

Bischof Karl-Hinrich Manzke und Kirchenpräsident Christian Schad vor ihrem Catholica Bericht (vlnr). Foto: lk

Kirchenpräsident Christian Schad beim Catholica Bericht. Foto: lk

Bischof Karl-Hinrich Manzke, Präsident Wilfried Hartmann und Kirchenpräsident Christian Schad beim Catholica Bericht (vlnr). Foto: lk

Dresden/Speyer (lk). Einblick in die gegenwärtigen ökumenischen Gespräche hat Kirchenpräsident Christian Schad in seinem Bericht über die Catholica-Arbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) gegeben. Er sprach vor den Gremien der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) in Dresden. Der pfälzische Kirchenpräsident ist der evangelische Vorsitzende des Kontaktgesprächskreises zwischen Vertretern des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz.

Die römisch-katholische Kirche und die Kirchen der Reformation seien sich in Fragen des Abendmahlsverständnisses „näher, als sie bisher gedacht haben“, sagte Schad mit Blick auf das 2019 veröffentlichte Studiendokument „Gemeinsam am Tisch des Herrn“. Es wurde verfasst von den Mitgliedern des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK). Aufgrund vielfältiger theologischer Argumente votiert die Studie für die Öffnung der konfessionellen Mahlfeiern für Christinnen und Christen aus der jeweils anderen Tradition. Mit dieser Empfehlung gehe der Ökumenische Arbeitskreis weit über das bisher Mögliche hinaus: „Würde sie umgesetzt, wäre die Praxis verändert: Protestanten würden zur Eucharistie eingeladen; und Katholiken dürfen zum Abendmahl gehen“, so Christian Schad.

Wer hingegen etwas gegen die Abendmahlsgemeinschaft einwenden wolle, brauche „sehr starke Gründe“, zitiert der Kirchenpräsident den evangelischen wissenschaftlichen Leiter des Arbeitskreises, den Tübinger Kirchengeschichtler Professor Volker Leppin. Auch für den katholischen Vorsitzenden dieses Gremiums, den Limburger Bischof Georg Bätzing, sei die gegenseitige Einladung zur Abendmahls- bzw. Eucharistiefeier „entscheidungsreif“. Der gemeinsame Wunsch der Verfasser dieses Studiendokuments sei es, so Schad, dass dieses die Grundlage bilde für eine verantwortbare Öffnung der Abendmahlspraxis während des Dritten Ökumenischen Kirchentags 2021 in Frankfurt am Main.

Im Blick auf die innerevangelische Diskussion um die Vergleichbarkeit des ordinierten Amtes sei man ebenfalls einen entscheidenden Schritt vorangekommen, berichtete Schad. Der erreichte Konsens sei die Grundlage dafür, dass auch katholischerseits anerkannt werde: „dass die reformatorischen Kirchen die apostolische Lehre gewahrt haben und ihre Ordnung der Ämter offenkundig der Sukzession in der Lehre der Apostel zu dienen vermochte und vermag.“ Kirchenpräsident Schad ging in seinem Bericht auch ein auf ökumenische Ziel- und Einheitsvorstellungen. Wie, so fragte er, „lassen sich Einheit und Verschiedenheit einander zuordnen: Wie kommt es zu mehr Sichtbarkeit in der Einheit – und zu mehr Versöhnung in der Vielfalt?“ So komme eine evangelisch-katholische Kirchengemeinschaft in den Blick, in der sich unterschiedliche Traditionen ergänzten und man sich gemeinsam als Angehörige der einen Kirche Jesu Christi verstehe.

Hintergrund: Vom 8. bis 9. November tagen in Dresden sowohl die Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen (UEK) als auch die Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Gemeinsam mit der UEK-Vollkonferenz nehmen die Generalsynodalen den Bericht des Catholica-Beauftragten der VELKD, Bischof Karl-Hinrich Manzke, und den Bericht über die Catholica-Arbeit in der EKD und der GEKE durch Kirchenpräsident Christian Schad entgegen.