Synode 

Kirchliche Trauung gilt für alle

Gleichgeschlechtliche Paare haben Anspruch auf kirchliche Trauung. Foto: lk

Speyer (lk). Gleichgeschlechtliche Paare haben in der Evangelischen Kirche der Pfalz einen Anspruch auf eine kirchliche Trauung. Das hat die in Speyer tagende Landessynode beschlossen. Damit sei eine vollständige Gleichstellung in der gottesdienstlichen Begleitung von zwei Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts geschaffen worden, erklärte Oberkirchenrat Manfred Sutter. Die Synode reagiere damit auf die vom Bundestag beschlossene „Ehe für alle“, die seit Oktober 2017 gilt. 

Im Unterschied zur bisher geltenden kirchlichen Regelung seien die zuständigen Pfarrer verpflichtet, die Trauung vorzunehmen und könnten diese wie die anderen Amtshandlungen Taufe oder Beerdigung nur ausnahmsweise aus Gewissensgründen verweigern, sagte Sutter. Eine Zustimmung des Presbyteriums sei nicht mehr erforderlich, betonte der Oberkirchenrat.

Dem Beschluss der Landessynode ging ein Konsultationsprozess voraus, in den Vertreter der Synode, des Evangelischen Gemeinschaftsverbandes Pfalz, der Pfarrvertretung und des Landeskirchenrates eingebunden waren. Die Landessynode folgte den Empfehlungen der Konsultationsgruppe. In der pfälzischen Landeskirche konnte bereits seit 2002 für gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, eine gottesdienstliche Begleitung stattfinden.