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Kirche und Geld

Kirchgeld – wann?

Die Erhebung eignet sich auch für Gemeinden, in denen bereits Ortskirchensteuer vom Grundbesitz gezahlt wird. Der Zeitpunkt für die Erhebung des Kirchgeldes will gut überlegt sein: Erfahrungsgemäß ist die Bereitschaft zum Teilen in der Bevölkerung in der adventlichen und vorweihnachtlichen Zeit am Größten. Allerdings tritt damit der Kirchgeldaufruf in Konkurrenz zu zahlreichen Spendenaufrufen anderer diakonischer Einrichtungen.

In jedem Fall sollte der Aufruf zur Erhebung des Kirchgeldes nicht zeitgleich mit einer kirchlichen Sammlung, zum Beispiel für die Diakonie, erfolgen. Auch die Sommerzeit ist nicht unproblematisch. Mit einem Anschreiben direkt nach Ostern wurden gute Erfahrungen gemacht, zumal da noch Zeit bleibt, auf die Reaktion der Angeschriebenen vor der Sommerpause einzugehen. Empfehlenswert erscheint auch der Zeitpunkt um das Erntedankfest.

Schritte zur Einführung des Kirchgeldes

z. B. Januar/Februar: 

1. Vorbereitung

  • Beratung im Presbyterium.
  • Beschluss über Art (festes oder gestaffeltes) und den Zeitpunkt für die Einführung des Kirchgeldes.

z. B. Ostern oder September/Oktober (Woche vor dem Erntedankfest)

2. Realisierung

  • Die Erhebung des Kirchgeldes wird öffentlich bekannt gemacht. Hierfür geeignet sind Gemeindebrief, Amtsblatt oder Tageszeitung.
  • Feststellung der Kirchgeldadressaten anhand der Gemeindemitgliederdatei.
  • Mit einem Anschreiben werden die Betroffenen über die Erhebung des Kirchgeldes informiert und gegebenenfalls die Projekte vorgestellt, die durch das Kirchgeld finanziert werden sollen.
  • Zustellung: Auf dem Postweg ist das Erreichen der Adressaten garantiert, allerdings fallen Portokosten an.
    Tipp: Die Konfirmandinnen und Konfirmanden begleiten das gesamte Kirchgeldprojekt im Rahmen eines Gemeindepraktikums. Sie beraten gegebenenfalls mit, für welches Projekt das Kirchgeld verwendet wird. An einem Nachmittag übernehmen sie die Zustellung des Kirchgeldbescheides.

ca. fünf bis sieben Monate später

3. Auswertung

  • Das Presbyterium verschafft sich einen Überblick über das Ergebnis der Kirchgeldaktion.
  • Mit einem weiteren Brief wird den Kirchgeldzahlern für ihren Beitrag gedankt.
  • Säumige Kirchgeldpflichtige werden in geeigneter Weise (z. B. Gemeindebrief) an den Kirchgeldbescheid erinnert.
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